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Lithium-Akkus aus China importieren: Gefahrgut Klasse 9, UN3480/UN3481, Kennzeichnung und Transportweg

Lithium-Batterien als Gefahrgut: UN-Nummern, SV 188, Kennzeichnung, Transportweg und Zoll beim Import aus China – kompakt für Importeure.

Lithium-Akkus aus China importieren: Gefahrgut Klasse 9, UN3480/UN3481, Kennzeichnung und Transportweg
Inhalt
  1. Warum Lithium-Akkus als Gefahrgut der Klasse 9 gelten
  2. UN3480, UN3481, UN3090 oder UN3091: Welche UN-Nummer gilt für Ihre Sendung?
  3. Wann greift die Erleichterung nach SV 188 – und wann die Vollregelung?
  4. Was Sie von der Fabrik in China verlangen müssen
  5. Verpackung und Kennzeichnung: Gefahrzettel 9A und Lithium-Batterie-Kennzeichen
  6. Welcher Transportweg passt: Seefracht, Luftfracht, LKW oder Bahn?
  7. Zoll: Zolltarifnummer, Einfuhrabgaben und Dokumente
  8. Brauchen Sie als Importeur einen Gefahrgutbeauftragten?
  9. Nach der Einfuhr: Batterieverordnung, Registrierung und Lagerung
  10. Typische Fehler beim Import von Lithium-Akkus aus China
  11. Häufige Fragen zu Lithium-Batterien als Gefahrgut
  12. Was Importeure vor der ersten Akku-Lieferung aus China klären sollten

Sobald ein Akku in der chinesischen Fabrik auf die Palette kommt, ist er Gefahrgut. Lithium-Batterien gehören zur Gefahrgutklasse 9, und zwar unabhängig davon, ob sie einzeln versendet, einem Gerät beigepackt oder fest darin verbaut sind. Für Sie als Importeur heißt das: Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumente müssen stimmen, bevor die Sendung den Hof der Fabrik verlässt. Danach korrigiert sie niemand mehr kostenlos.

Was dabei regelmäßig schiefgeht, hat weniger mit den Vorschriften selbst zu tun als mit der Arbeitsteilung. Die Fabrik klassifiziert nach dem, was sie kennt; der Spediteur prüft erst bei der Annahme; und der deutsche Empfänger erfährt von einem Fehler in dem Moment, in dem die Reederei den Container stehen lässt. Wer vorher weiß, welche UN-Nummer gilt, welche Grenzwerte die Vorschriften einfacher machen und welche Unterlagen der Lieferant bereitstellen muss, verhindert genau diese Standzeiten.

Dieser Artikel führt durch den kompletten Weg einer Akku-Lieferung aus China: von der richtigen UN-Nummer über Verpackung und Kennzeichnung bis zu Transportweg, Zollanmeldung und den Pflichten, die nach der Einfuhr auf Sie zukommen.

Auf einen Blick
  • Lithium-Batterien sind Gefahrgut der Klasse 9 – auch dann, wenn sie in einem Gerät stecken.
  • Vier UN-Nummern kommen infrage: UN 3480, UN 3481, UN 3090 und UN 3091. Welche gilt, entscheiden die Zellchemie und die Frage, ob der Akku allein, beigepackt oder eingebaut reist.
  • Unter 20 Wh je Zelle und 100 Wh je Batterie (Lithium-Ionen) greift die Sondervorschrift 188 mit deutlich einfacheren Anforderungen.
  • Ohne die Prüfzusammenfassung zum UN-38.3-Test nimmt weder Reederei noch Airline die Sendung an.
  • Bei Luftfracht gilt für UN 3480 ein Ladezustand von höchstens 30 % – seit dem 01.01.2026 auch für Batterien, die einem Gerät beigepackt sind.
  • Lithium-Ionen-Akkumulatoren werden in die Zolltarifnummer 8507 60 eingereiht; ein Gerät mit fest eingebautem Akku dagegen nach dem Gerät.

Warum Lithium-Akkus als Gefahrgut der Klasse 9 gelten

Der Grund ist das thermische Durchgehen: Eine beschädigte, kurzgeschlossene oder überladene Zelle heizt sich selbst weiter auf, bis sie brennt oder platzt. Der Brand lässt sich mit Wasser kühlen, aber kaum ersticken, und er kann auf benachbarte Zellen überspringen. Deshalb stehen Lithium-Zellen und -Batterien in Klasse 9 – „verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“ – und tragen als einzige Warengruppe einen eigenen Gefahrzettel, den 9A.

Die Regeln dafür stehen nicht in einem einzigen Werk. Jeder Verkehrsträger hat sein eigenes Regelwerk, alle gehen auf dieselben UN-Modellvorschriften zurück:

  • ADR – Straßenverkehr, aktuell in der Fassung 2025
  • RID – Schienenverkehr
  • IMDG-Code – Seeverkehr, Amendment 42-24 seit dem 01.01.2026 verbindlich
  • IATA DGR / ICAO-TI – Luftverkehr, jährlich neu aufgelegt

Eine einzige Sendung aus China betrifft davon meist zwei oder drei: LKW-Vorlauf zum Hafen, Seetransport, LKW-Nachlauf vom Terminal zu Ihrem Lager. Jeder Abschnitt hat eigene Anforderungen an Papiere und Kennzeichnung, und die strengste bestimmt, wie die Sendung verpackt sein muss.

UN3480, UN3481, UN3090 oder UN3091: Welche UN-Nummer gilt für Ihre Sendung?

Die UN-Nummer ist der erste Eintrag, den jeder Beteiligte prüft – und die häufigste Fehlerquelle in Lieferungen aus China. Sie hängt an zwei Fragen: Welche Zellchemie? Und in welcher Form reist der Akku?

Zelle, Batterie oder Akku im Gerät

UN-Nummer Benennung Typischer Fall beim Import
UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien (einschließlich Polymer) Ersatzakkus, Powerbanks, Zellen als Vorprodukt – ohne Gerät
UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt Werkzeug mit eingebautem Akku; Gerät plus Wechselakku im selben Karton
UN 3090 Lithium-Metall-Batterien Nicht wiederaufladbare Batterien, einzeln versendet
UN 3091 Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt Messgerät mit Knopfzelle, Fernbedienung mit beigelegter Batterie

Bei UN 3481 und UN 3091 lohnt ein zweiter Blick: „in Ausrüstungen enthalten“ und „mit Ausrüstungen verpackt“ laufen unter derselben UN-Nummer, führen im Luftverkehr aber zu unterschiedlichen Verpackungsanweisungen und Mengengrenzen. Die Angabe auf der Packliste muss deshalb eindeutig sein – eingebaut oder beigepackt.

Lithium-Ionen oder Lithium-Metall – und wo LiFePO4 einzuordnen ist

Lithium-Ionen-Zellen sind wiederaufladbar; ihre Größe wird in Wattstunden angegeben (Wh = Amperestunden × Nennspannung). Lithium-Metall-Zellen sind Primärzellen, nicht wiederaufladbar; hier zählt der Lithiumgehalt in Gramm. Lithium-Eisenphosphat, im Datenblatt als LiFePO4 oder LFP geführt, ist eine Variante der Lithium-Ionen-Chemie und fällt damit unter UN 3480 beziehungsweise UN 3481 – trotz des besseren thermischen Verhaltens ist es Gefahrgut wie jede andere Li-Ionen-Zelle.

Fordern Sie vom Lieferanten deshalb immer die Nennkapazität, die Nennspannung und die Wattstundenzahl je Zelle und je Batterie an. Steht im Angebot nur „3,7 V / 2 000 mAh“, lässt sich daraus zwar rechnen (7,4 Wh), aber die verbindliche Angabe gehört ins Datenblatt und auf das Typenschild der Batterie.

Neu seit ADR 2025

Mit der Ausgabe 2025 sind eigene Einträge für Natrium-Ionen-Batterien (UN 3551 und UN 3552) hinzugekommen, außerdem eigene UN-Nummern für Fahrzeuge mit Antriebsbatterie: UN 3556 für Lithium-Ionen, UN 3557 für Lithium-Metall und UN 3558 für Natrium-Ionen. Wer Geräte mit Antriebsbatterie aus China importiert, sollte die Benennung im Beförderungspapier gegen die aktuelle Ausgabe prüfen, statt sie aus einer älteren Sendung zu übernehmen.

Wann greift die Erleichterung nach SV 188 – und wann die Vollregelung?

Die Sondervorschrift 188 ist die wichtigste Weiche im gesamten Thema. Sie entscheidet darüber, ob Ihre Sendung als voll reguliertes Gefahrgut läuft oder unter deutlich einfacheren Bedingungen befördert werden kann.

Bauart Grenzwert für SV 188 Darüber
Lithium-Ionen-Zelle bis 20 Wh Vollregelung: UN-geprüfte Verpackung nach P903 / LP903, Gefahrzettel 9A, Beförderungspapier, Großzettel am Container
Lithium-Ionen-Batterie bis 100 Wh
Lithium-Metall-Zelle bis 1 g Lithium
Lithium-Metall-Batterie bis 2 g Lithium

Unterhalb dieser Werte entfallen Gefahrzettel, Beförderungspapier und UN-geprüfte Verpackung. Dafür bleiben Pflichten, die gern übersehen werden: Schutz gegen Kurzschluss und Bewegung im Versandstück, das Kennzeichen für Lithiumbatterien auf dem Karton, höchstens 30 kg Bruttomasse je Versandstück und eine Verpackung, die eine Fallprüfung aus 1,2 m Höhe übersteht.

Hinweis

Beide Grenzwerte müssen eingehalten sein – der für die Zelle und der für die Batterie. Ein Akkupack aus drei Zellen à 30 Wh liegt mit 90 Wh unter der Batteriegrenze, überschreitet aber die Zellgrenze von 20 Wh. Die Sendung läuft dann voll reguliert. Genau an dieser Stelle weichen Angaben chinesischer Lieferanten am häufigsten von der Realität ab.

Was Sie von der Fabrik in China verlangen müssen

Für die Beförderung muss jeder Zell- und Batterietyp die Prüfungen nach UN 38.3 bestanden haben. Den Nachweis führt die Prüfzusammenfassung (Test Summary), die der Hersteller bereitstellt – nicht Sie. Ohne dieses Dokument nimmt kein seriöser Carrier die Sendung an, und die Zollanmeldung nützt Ihnen wenig, wenn die Ware das Terminal nie erreicht.

Diese Unterlagen und Angaben gehören vor der Buchung in Ihre Hand:

  • Prüfzusammenfassung nach UN 38.3 – mit Berichtsnummer, Prüfdatum und einer Typbezeichnung, die zur gelieferten Zelle passt
  • Sicherheitsdatenblatt (MSDS/SDS) – es ersetzt die Prüfzusammenfassung nicht, wird aber von vielen Carriern zusätzlich verlangt
  • Technische Daten – Wh je Zelle und je Batterie, Nennspannung, Zellmodell, Anzahl Zellen je Pack
  • Bestätigung der UN-Nummer und der Versandform (einzeln, beigepackt, eingebaut), schriftlich
  • Ladezustand bei Luftfracht – die Fabrik muss bestätigen, dass die Akkus mit höchstens 30 % Ladezustand übergeben werden
  • Fotos der fertigen Verpackung mit Kennzeichen und Gefahrzettel, bevor der LKW belädt

Der häufigste Mangel ist kein fehlendes, sondern ein unpassendes Dokument: Die Prüfzusammenfassung stammt vom Zellhersteller und beschreibt eine andere Modellnummer als die Zelle, die tatsächlich im Pack steckt – oder sie deckt die Zelle ab, nicht aber das daraus konfektionierte Batteriepack. Wer Prüfzusammenfassung, Datenblatt und ein Foto des Typenschilds nebeneinanderlegt, erkennt das in fünf Minuten.

Lösung

Unsere Kollegen in China prüfen den Hersteller vor Ort und fordern Prüfzusammenfassung und Datenblätter auf Chinesisch sowie Fotos der Kennzeichnung an – bevor Sie anzahlen. Unstimmigkeiten zwischen Zellmodell und Prüfbericht klären wir direkt mit dem Werk.

Wie die Prüfzusammenfassung im Detail aufgebaut ist, welche zehn Pflichtangaben sie enthält und woran Sie einen Bericht erkennen, der nicht zu Ihrer Ware gehört, steht in der ausführlichen Anleitung zum UN-38.3-Nachweis.

Verpackung und Kennzeichnung: Gefahrzettel 9A und Lithium-Batterie-Kennzeichen

Die Verpackung hat eine Aufgabe: Sie muss verhindern, dass sich Pole berühren, Zellen scheuern oder ein Kurzschluss entsteht. Praktisch heißt das Polkappen oder abgeklebte Kontakte, Einzelfächer oder Trennlagen im Karton, kein loses Metall in der Umverpackung und feste Ladungssicherung. Über den Grenzwerten der SV 188 kommt eine UN-geprüfte Außenverpackung nach P903 oder LP903 hinzu, ausgelegt für Verpackungsgruppe II.

Bei der Kennzeichnung gilt es, drei Dinge auseinanderzuhalten:

  • Kennzeichen für Lithiumbatterien – das rot umrandete Symbol mit Platz für die UN-Nummer. Es steht auf Versandstücken, die unter der SV 188 laufen. Mindestmaß 100 × 100 mm, bei kleinen Versandstücken auf 100 × 70 mm reduzierbar. Seit ADR 2023 gehört keine Telefonnummer mehr darauf – chinesische Lieferanten drucken das alte Muster mit Rufnummer und Maß 120 × 110 mm aber weiterhin.
  • Gefahrzettel 9A – der Zettel der Klasse 9 mit dem Batteriesymbol. Er gehört auf voll regulierte Versandstücke, Regelmaß 100 × 100 mm.
  • Großzettel am Container – bei voll reguliertem Seetransport zusätzlich außen am Container, Regelmaß 250 × 250 mm.

Was tun, wenn die Fabrik falsch kennzeichnet?

Fällt der Fehler bei der Annahme auf, bleibt die Sendung stehen. Bei Seefracht heißt das Umpacken im Ursprungshafen, neue Dokumente und eine verpasste Abfahrt; bei Luftfracht lehnt der Handling-Agent die Sendung ab, und der Rückweg zur Fabrik geht zu Ihren Lasten. Nachverhandeln lässt sich das kaum, weil die Verantwortung für Klassifizierung und Kennzeichnung beim Absender liegt – und das ist auf dem chinesischen Abschnitt die Fabrik oder Ihr Dienstleister vor Ort, nicht Ihr Unternehmen in Deutschland.

Zwei Maßnahmen verhindern den Fall zuverlässig: die schriftliche Bestätigung von UN-Nummer, Wattstunden und Versandform vor der Buchung – und ein Blick auf Fotos der fertig gekennzeichneten Versandstücke, bevor der LKW zum Hafen fährt. Läuft die Sendung ohnehin über ein Konsolidierungslager, lässt sich dort korrigieren, was das Werk falsch gemacht hat: Unser Umpackservice in China ersetzt Etiketten und Umverpackungen, solange die Ware noch im Land ist.

Welcher Transportweg passt: Seefracht, Luftfracht, LKW oder Bahn?

Lithium-Akkus schränken die Wahl des Verkehrsträgers stärker ein als fast jede andere Warengruppe. Der Überblick:

Verkehrsträger Regelwerk Besonderheit bei Lithium-Akkus
Seefracht IMDG-Code Für größere Mengen der Normalfall; Gefahrgutdeklaration und Containerpackzertifikat nötig, Buchung mit Vorlauf
Luftfracht IATA DGR Mengengrenzen je Versandstück, Ladezustand höchstens 30 %, einzelne Batterien nur im Frachtflugzeug
LKW ADR Keine batteriespezifischen Beförderungsverbote; nimmt mit, was das Luftnetz ablehnt
Bahn RID Grundsätzlich zulässig, in der Praxis nehmen nicht alle Operateure Klasse 9 an

Seefracht: IMDG-Code und die Papiere für den Container

Der Seeweg trägt die großen Mengen. Voll reguliert braucht die Sendung eine Gefahrgutdeklaration und – für gepackte Container – ein Containerpackzertifikat; beides erstellt der Absender, nicht die Reederei. Seit dem 01.01.2026 ist das Amendment 42-24 des IMDG-Codes verbindlich, die Übergangsfrist ist abgelaufen.

Ein praktischer Punkt betrifft Sammelcontainer: Nicht jeder Konsolidierer nimmt Gefahrgut in eine LCL-Ladung, weil dann die gesamte Ladung den strengeren Regeln folgt. Wer regelmäßig kleinere Akku-Mengen importiert, sollte das vor der ersten Buchung klären – sonst wird aus der geplanten Teilladung kurzfristig ein eigener Container.

Luftfracht: Verpackungsanweisungen und der Ladezustand

Im Luftverkehr entscheidet die Verpackungsanweisung: 965 für Lithium-Ionen-Batterien ohne Gerät, 966 für Batterien, die einem Gerät beigepackt sind, 967 für Batterien im Gerät. Für Lithium-Metall gelten die Anweisungen 968 bis 970 entsprechend.

  • Ladezustand: Batterien nach Anweisung 965 dürfen mit höchstens 30 % ihrer Nennkapazität geladen befördert werden. Seit dem 01.01.2026 gilt diese Grenze auch für beigepackte Batterien nach Anweisung 966.
  • Frachtflugzeug: Einzeln versendete Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) sind im Passagierflugzeug verboten und reisen ausschließlich als Frachtsendung.
  • Mengengrenzen: Je Versandstück gelten Nettomassegrenzen – etwa 10 kg nach Abschnitt IB und 35 kg nach Abschnitt IA der Anweisung 965.

Ein verbreitetes Missverständnis: Kleine Akkus seien im Luftverkehr generell nicht mehr zulässig. Das trifft so nicht zu. Geräte mit eingebautem Akku dürfen unter den Bedingungen der Anweisung 967 weiterhin auch im Passagierflugzeug befördert werden – nach Abschnitt II für kleine Batterien ebenso wie nach Abschnitt I für größere, dort mit engeren Mengengrenzen. Das ist der entscheidende Unterschied zu UN 3480, das nur als Frachtsendung reist.

LKW und Bahn: ADR, RID und die Fahrt vom Hafen zu Ihrem Lager

Der Straßentransport kennt keine batteriespezifischen Beförderungsverbote und ist damit die Ausweichroute für Sendungen, die im Luftnetz abgelehnt werden. Auf der letzten Etappe kommen Sie ohnehin nicht an ihm vorbei: Auch der Nachlauf vom Hamburger Terminal zu Ihrem Lager ist ein Gefahrguttransport nach ADR, mit Beförderungspapier, Ausrüstung und geschultem Fahrer.

Eine Erleichterung gibt es für kleine Mengen: Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR stellt Beförderungen bis zu einer Höchstmenge je Beförderungseinheit von den meisten Vorschriften frei – für Lithiumbatterien der einschlägigen Beförderungskategorie beträgt diese Grenze 333 kg. Wer eine Palette Ersatzakkus abholen lässt, unterliegt damit anderen Vorschriften als ein voll beladener Auflieger.

Lösung

Für Batterien und Akkus, die per Luftfracht nicht oder nur eingeschränkt befördert werden, organisieren wir den Überlandtransport nach Europa – Tür zu Tür von China nach Deutschland in rund 14 bis 22 Tagen. Klassifizierung, ADR-konforme Verpackung und Kennzeichnung prüfen wir vor der Verladung in China.

Zoll: Zolltarifnummer, Einfuhrabgaben und Dokumente

Gefahrgutrecht und Zollrecht laufen nebeneinander her – die Gefahrgutpapiere interessieren den Zoll nicht, und der Zoll prüft keine Gefahrzettel. Für die Anmeldung zählt die Einreihung der Ware:

  • 8507 60 – Lithium-Ionen-Akkumulatoren, wenn der Akku selbst die Ware ist
  • Einreihung nach dem Gerät – ein Werkzeug, eine Leuchte oder ein Messgerät mit fest eingebautem Akku wird nach dem Gerät eingereiht, nicht nach der Batterie
  • 8506 – Primärelemente und Primärbatterien, also die nicht wiederaufladbare Variante

Die Unterscheidung ist keine Formalie: Zollsatz, mögliche Antidumpingmaßnahmen und produktrechtliche Nachweise hängen an der Warennummer. Bei gemischten Sendungen – Gerät plus lose Ersatzakkus in einem Container – stehen zwei Positionen auf derselben Anmeldung, und die Rechnung muss die Werte entsprechend trennen. Lassen Sie sich die Positionen vom Lieferanten nicht vorgeben: Verbindlich ist die Einreihung, die Sie beim Zoll erklären.

Lösung

Wir übernehmen die Exportabfertigung in China und die Einfuhranmeldung in der EU, stimmen die Warennummer vorab mit Ihnen ab und bereiten die Unterlagen vor, während die Ware unterwegs ist.

Wie sich Zollwert, Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer für eine konkrete Sendung zusammensetzen, rechnen wir an einem Beispiel durch.

Brauchen Sie als Importeur einen Gefahrgutbeauftragten?

Die Frage taucht spätestens bei der zweiten Lieferung auf, und die Antwort hängt nicht am Produkt, sondern an Ihrer Rolle. Das ADR kennt klar abgegrenzte Beteiligte: Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Empfänger und Entlader. Wer Akkus aus China kommen lässt und sie am eigenen Lager entgegennimmt, ist zunächst nur Empfänger.

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung nimmt diese Konstellation ausdrücklich aus. Nach § 2 Absatz 1 gilt sie unter anderem nicht für Unternehmen, denen ausschließlich Pflichten als Empfänger zugewiesen sind; ebenso wenig für Unternehmen, die ausschließlich als Auftraggeber des Absenders oder als Entlader beteiligt sind und dabei nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr bewegen. Auch Beförderungen unterhalb der Mengengrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR lösen keine Bestellpflicht aus, und mehrere Befreiungstatbestände dürfen nebeneinander genutzt werden.

Die Pflicht entsteht dort, wo Sie mehr tun als annehmen: wenn Sie selbst Sendungen zusammenstellen, verpacken, verladen oder als Absender auftreten – etwa bei Rücksendungen nach China, bei der Weiterverteilung an Händler oder beim Rückruf defekter Akkus. Unabhängig davon verlangt Abschnitt 1.3 ADR eine dokumentierte Unterweisung aller Mitarbeiter, die mit Gefahrgut zu tun haben; das betrifft auch das Lagerpersonal, das die Palette vom LKW nimmt.

Hinweis

Dieser Abschnitt ordnet die Rollen ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften können nach der GGVSEB als Ordnungswidrigkeiten und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch als Straftaten geahndet werden; wie Ihr Unternehmen konkret einzustufen ist, hängt von den tatsächlichen Abläufen ab und sollte vor der ersten größeren Lieferung geklärt werden.

Nach der Einfuhr: Batterieverordnung, Registrierung und Lagerung

Mit der Zollabfertigung ist der Gefahrgutteil erledigt – das Produktrecht beginnt erst. Wer Batterien als Erster in der EU auf den Markt bringt, übernimmt die Pflichten des Einführers nach der EU-Batterieverordnung: Registrierung vor dem ersten Inverkehrbringen, Konformitätsnachweise, Kennzeichnung und die Rücknahme von Altbatterien. Die Registrierung muss vorliegen, bevor die erste Palette verkauft wird, nicht erst, wenn der Absatz läuft.

Neben Gefahrgutrecht und Batterieverordnung gilt für das eigene Lager ein dritter Regelkreis. Für die Lagerung von Lithium-Batterien gelten weder ADR noch Batterieverordnung, sondern Arbeits- und Brandschutzregeln – in der Praxis die DGUV Information 205-041, die Richtlinie VdS 3103 und, soweit die Ware als Gefahrstoff einzustufen ist, die TRGS 510. Sie bestimmen, in welchen Mengen und mit welchen Abständen Akkus gelagert werden dürfen. Wer Container mit Akkus annimmt, sollte das vor der ersten Lieferung mit dem Sachversicherer klären: Eine Fläche, die für Elektronik freigegeben ist, ist es für Lithium-Batterien nicht automatisch.

Typische Fehler beim Import von Lithium-Akkus aus China

  • UN-Nummer aus der letzten Sendung übernommen, obwohl der Lieferant von beigepackten auf eingebaute Akkus gewechselt hat.
  • Prüfzusammenfassung passt nicht zum Zellmodell – formal vorhanden, inhaltlich wertlos.
  • Wattstunden nur je Zelle angegeben, sodass die Batteriegrenze von 100 Wh unbemerkt überschritten wird.
  • Ladezustand bei Luftfracht nicht vereinbart; die Fabrik liefert voll geladene Akkus, der Agent lehnt die Sendung ab.
  • Kennzeichen und Gefahrzettel verwechselt – das Lithium-Kennzeichen ersetzt bei voll regulierter Ware keinen Gefahrzettel 9A.
  • LCL gebucht, ohne den Konsolidierer zu fragen, ob er Klasse 9 mitnimmt.
  • Nachlauf vom Hafen als normalen Transport geplant, ohne ADR-Papiere und ohne Unterweisung im eigenen Lager.

Häufige Fragen zu Lithium-Batterien als Gefahrgut

Was ist der Unterschied zwischen UN 3480 und UN 3481?

UN 3480 steht für Lithium-Ionen-Batterien, die ohne Gerät versendet werden – etwa Ersatzakkus oder Zellen als Vorprodukt. UN 3481 gilt, wenn die Batterie in einem Gerät eingebaut ist oder dem Gerät im selben Versandstück beigepackt wird. Die Unterscheidung wirkt sich vor allem im Luftverkehr aus: UN 3480 darf nur im Frachtflugzeug befördert werden, UN 3481 unter Bedingungen auch im Passagierflugzeug.

Wann sind Lithium-Batterien kein Gefahrgut?

Praktisch nie. Auch kleine Zellen bleiben Gefahrgut der Klasse 9 – die Sondervorschrift 188 macht die Beförderung unterhalb von 20 Wh je Zelle und 100 Wh je Batterie nur einfacher, sie hebt die Einstufung nicht auf. Wer unter diesen Werten bleibt, spart Gefahrzettel, Beförderungspapier und UN-geprüfte Verpackung, muss aber weiterhin gegen Kurzschluss sichern und das Kennzeichen für Lithiumbatterien anbringen.

Ist LiFePO4 Gefahrgut?

Ja. Lithium-Eisenphosphat ist eine Bauform der Lithium-Ionen-Technik und fällt unter UN 3480 beziehungsweise UN 3481. Das thermisch günstigere Verhalten von LFP-Zellen ändert an der Einstufung nichts – Grenzwerte, Kennzeichnung und der Nachweis nach UN 38.3 gelten unverändert.

Welchen Gefahrzettel brauchen Lithium-Batterien?

Voll regulierte Versandstücke tragen den Gefahrzettel 9A – die Variante der Klasse 9 mit Batteriesymbol, im Regelmaß 100 × 100 mm. Sendungen unter der Sondervorschrift 188 tragen stattdessen das Kennzeichen für Lithiumbatterien mit der UN-Nummer. Welches von beiden gilt, entscheiden die Wattstunden beziehungsweise der Lithiumgehalt.

Gilt die 30-%-Grenze für den Ladezustand seit dem 01.01.2026 auch für UN 3481?

Für Batterien, die einem Gerät beigepackt sind und nach Verpackungsanweisung 966 befördert werden, gilt die Grenze von 30 % seit dem 01.01.2026. Für Batterien, die fest im Gerät verbaut sind (Anweisung 967), ist ein niedriger Ladezustand empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Einzelne Airlines setzen die Empfehlung dennoch durch – klären Sie den Punkt vor der Buchung.

Dürfen Lithium-Akkus aus China im Passagierflugzeug befördert werden?

Teilweise. Einzeln versendete Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) sind im Passagierflugzeug als Fracht verboten. Geräte mit eingebauten Batterien dürfen unter den Bedingungen der Verpackungsanweisung 967 dagegen weiterhin auch auf Passagierflügen befördert werden – nach Abschnitt II für Batterien bis 100 Wh, nach Abschnitt I für größere unter engeren Mengengrenzen. Die Aussage, Ausnahmen für kleine Batterien seien generell abgeschafft, trifft in dieser Form nicht zu.

Wer haftet, wenn die chinesische Fabrik falsch klassifiziert?

Für Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung einer Sendung ist der Absender verantwortlich – auf der chinesischen Seite also das Werk oder Ihr Dienstleister vor Ort. Wirtschaftlich trifft der Fehler trotzdem Sie: Umpacken im Ursprungshafen, verpasste Abfahrten und Rücktransporte werden dem Auftraggeber berechnet. Deshalb gehören die Bestätigung der UN-Nummer und Fotos der Kennzeichnung vor die Verladung, nicht in die Reklamation danach.

Welche Zolltarifnummer gilt für Lithium-Akkus aus China?

Lithium-Ionen-Akkumulatoren werden in die Position 8507 60 eingereiht, nicht wiederaufladbare Lithiumbatterien in die Position 8506. Ist der Akku fest in ein Gerät eingebaut, richtet sich die Einreihung nach dem Gerät. Die genaue Unterposition und der geltende Zollsatz sind vor der Anmeldung im elektronischen Zolltarif zu prüfen, weil daran auch mögliche Antidumpingmaßnahmen und Nachweispflichten hängen.

Brauche ich als Importeur einen Gefahrgutbeauftragten?

Wer ausschließlich Empfänger ist, fällt nach § 2 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung nicht unter die Bestellpflicht. Befreit sind außerdem Unternehmen, die nur als Auftraggeber des Absenders oder als Entlader beteiligt sind und dabei unter 50 Tonnen netto je Kalenderjahr bleiben. Sobald Sie selbst versenden, verpacken oder verladen – etwa bei Rücksendungen nach China –, ist die Rolle neu zu bewerten. Die Unterweisungspflicht nach Abschnitt 1.3 ADR bleibt davon unberührt.

Was hat sich mit ADR 2025 bei Lithium-Batterien geändert?

Die Ausgabe 2025 führt eigene UN-Nummern für Natrium-Ionen-Batterien ein (UN 3551 und UN 3552) sowie eigene Einträge für Fahrzeuge mit Antriebsbatterie (UN 3556, UN 3557 und UN 3558). Für klassische Lithium-Ionen-Sendungen bleiben Einstufung und Grenzwerte unverändert – die Benennung im Beförderungspapier sollte aber gegen die aktuelle Ausgabe geprüft werden, weil ältere Vorlagen noch auf abgelöste Einträge verweisen.

Können defekte Akkus zurück nach China geschickt werden?

Nur unter erschwerten Bedingungen. Beschädigte oder defekte Batterien fallen unter die Sondervorschrift 376 und brauchen besondere Verpackungen; kritisch defekte Zellen dürfen nur mit behördlicher Zustimmung und in Verpackungen der Verpackungsgruppe I befördert werden. Im Luftverkehr sind beschädigte und kritisch defekte Akkus verboten. In der Praxis ist die Verwertung vor Ort meist der schnellere Weg als eine Rücksendung.

Was Importeure vor der ersten Akku-Lieferung aus China klären sollten

Drei Entscheidungen fallen vor der Bestellung, nicht danach. Erstens die Einstufung: Wattstunden je Zelle und je Batterie bestimmen, ob die Sendung unter der Sondervorschrift 188 läuft oder voll reguliert – und damit Verpackung, Kennzeichnung und Papiere. Zweitens die Unterlagen: Prüfzusammenfassung nach UN 38.3, Sicherheitsdatenblatt und eine schriftliche Bestätigung der UN-Nummer gehören in Ihre Hand, bevor Sie Fracht buchen. Drittens der Weg: Die Luftfracht setzt Grenzen bei Ladezustand und Menge, die Seefracht verlangt zusätzliche Dokumente, und der LKW bleibt die Option für alles, was nicht fliegen darf.

Vor der ersten Lieferung Lithium-Akkus aus China lohnt es sich, diese Punkte einmal mit jemandem durchzugehen, der beide Seiten kennt – die Fabrik in China und die Abfertigung in Deutschland. Genau das leisten wir in der China-Import-Beratung: Wir prüfen die Angaben des Lieferanten, legen den Transportweg fest und bereiten die Unterlagen vor, bevor die Ware verladen wird.

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