Lesezeit 19 Min.

UN 38.3: Test, Prüfbericht und Test Summary für Lithium-Batterien aus China

UN 38.3 verständlich erklärt: acht Prüfungen, Prüfbericht vs. Test Summary, Pflichtangaben und was Importeure vom Lieferanten in China verlangen sollten.

UN 38.3: Test, Prüfbericht und Test Summary für Lithium-Batterien aus China
Inhalt
  1. Was ist UN 38.3 – und wer muss den Nachweis vorlegen?
  2. Welche acht Prüfungen umfasst der UN-38.3-Test?
  3. Prüfbericht, Test Summary, „UN38.3-Zertifikat“ und MSDS: Welches Dokument ist welches?
  4. Welche Unterlagen sollten Sie vom Lieferanten in China verlangen?
  5. Was passiert ohne Test Summary bei Luftfracht, Seefracht und LKW?
  6. Wann muss neu getestet werden – und was ändert Amendment 1 (2025)?
  7. Häufige Fragen zu UN 38.3
  8. Was Importeure beim UN-38.3-Nachweis konkret einplanen sollten

Wer Akkus, Powerbanks, E-Bikes oder Geräte mit eingebauter Lithium-Batterie in China einkauft, stößt spätestens bei der Transportbuchung auf drei Buchstaben und eine Zahl: UN 38.3. Dahinter steht ein Abschnitt des UN-Handbuchs „Manual of Tests and Criteria“, der festlegt, welche Prüfungen jede Lithium-Zelle und jede Lithium-Batterie bestehen muss, bevor sie überhaupt befördert werden darf – per Luftfracht, Seefracht, LKW oder Bahn.

Für Importeure ist UN 38.3 weniger eine technische als eine organisatorische Frage. Den Test führt ein Labor im Auftrag des Herstellers durch. Sie als Importeur müssen aber nachweisen können, dass er stattgefunden hat: mit einer Prüfzusammenfassung, der sogenannten Test Summary, die seit dem 1. Januar 2020 jeder in der Lieferkette auf Verlangen vorlegen muss. Fehlt sie oder passt sie nicht zur gelieferten Batterie, nimmt der Spediteur die Sendung nicht an.

Dieser Artikel erklärt, was der UN-38.3-Test prüft, worin sich Prüfbericht, Test Summary, „UN38.3-Zertifikat“ und Sicherheitsdatenblatt unterscheiden, welche zehn Angaben in der Test Summary stehen müssen und welche Unterlagen Sie vom Lieferanten in China anfordern sollten – bevor die Ware produziert und verpackt ist.

Auf einen Blick
  • UN 38.3 ist Unterabschnitt 38.3 im Teil III des UN-Handbuchs „Manual of Tests and Criteria“ (aktuell: 8. überarbeitete Ausgabe 2023 mit Amendment 1 von 2025). ADR, IMDG-Code und IATA-DGR verweisen darauf.
  • Acht Prüfungen (T.1 bis T.8) simulieren Höhenflug, Temperaturwechsel, Vibration, Stöße, Kurzschluss, Aufprall oder Quetschung, Überladung und Zwangsentladung.
  • Die Prüfpflicht gilt für alle Lithium-Zellen und -Batterien unabhängig von der Wattstundenzahl. Eine Untergrenze „ab 100 Wh“ gibt es nicht.
  • Seit dem 1. Januar 2020 müssen Hersteller und alle nachfolgenden Vertreiber – also auch der Importeur – eine Test Summary nach 38.3.5 mit zehn Pflichtangaben auf Verlangen bereitstellen. Sie gilt für Zellen und Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden.
  • Ein Prüfbericht hat kein Ablaufdatum. Neu getestet werden muss, wenn sich Energie oder Spannung um mehr als 20 % ändern oder Bauteile, Schutzelektronik oder Zellchemie wechseln.
  • Luftfracht: Einzeln versandte Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) dürfen nur mit maximal 30 % Ladezustand und nur im Nurfrachtflugzeug fliegen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die 30-%-Grenze auch für Batterien, die mit Geräten verpackt sind (UN 3481, Verpackungsanweisung 966).

Was ist UN 38.3 – und wer muss den Nachweis vorlegen?

Die Vereinten Nationen geben mit den „Recommendations on the Transport of Dangerous Goods“ (Model Regulations) den Rahmen für das weltweite Gefahrgutrecht vor. Lithium-Batterien sind darin als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft: UN 3480 für Lithium-Ionen-Batterien einzeln, UN 3481 für Lithium-Ionen-Batterien in oder mit Geräten, UN 3090 und UN 3091 für Lithium-Metall-Batterien. Seit der 8. Ausgabe des Handbuchs sind außerdem Natrium-Ionen-Batterien (UN 3551, UN 3552) erfasst.

Voraussetzung für diese Einstufung ist, dass der Batterietyp die Prüfungen nach Unterabschnitt 38.3 des „Manual of Tests and Criteria“ bestanden hat. Ohne bestandenen Test darf die Batterie gar nicht befördert werden – abgesehen von eng definierten Ausnahmen für Prototypen und Kleinserien.

Wofür und wo gilt UN 38.3?

Die Prüfpflicht gilt für alle Verkehrsträger, weil die drei großen Regelwerke sie übernommen haben: das ADR für den Straßenverkehr (in Deutschland über die GGVSEB umgesetzt), der IMDG-Code für die Seefracht und die IATA-DGR (auf Basis der ICAO Technical Instructions) für die Luftfracht. Auch das RID für die Bahn verweist auf 38.3.

Ein verbreitetes Missverständnis: UN 38.3 gelte erst „ab 100 Wh“. Richtig ist, dass jede Lithium-Zelle und jede Lithium-Batterie den Test bestanden haben muss – auch die kleine Zelle in einem Kopfhörer. Die Grenzen von 20 Wh je Zelle und 100 Wh je Batterie entscheiden nur darüber, welche Erleichterungen bei Verpackung und Kennzeichnung greifen (etwa Sondervorschrift 188 im ADR oder Section II der IATA-Verpackungsanweisungen), nicht darüber, ob geprüft werden muss.

Wer testet – und wer haftet?

Den Test beauftragt der Hersteller der Zelle oder Batterie bei einem Prüflabor; der Importeur lässt in der Regel nichts selbst prüfen. Die Nachweispflicht endet aber nicht beim Hersteller. Nach 38.3.5 müssen „Hersteller und nachfolgende Vertreiber“ die Test Summary bereitstellen – und der Importeur, der die Batterien in der EU in Verkehr bringt, ist ein solcher Vertreiber. Wer eine Sendung mit Lithium-Batterien zur Beförderung aufgibt, erklärt als Versender außerdem, dass die Ware ordnungsgemäß klassifiziert, verpackt und gekennzeichnet ist. Diese Erklärung setzt einen bestandenen Test voraus.

Hinweis

Gefahrgutrecht wird alle zwei Jahre fortgeschrieben (ADR 2025, IMDG-Code Amendment 42-24, IATA-DGR 67. Ausgabe 2026). Dieser Artikel gibt den Stand vom September 2026 wieder und ersetzt keine Gefahrgutberatung. Verbindlich sind die jeweils gültigen Regelwerke und die Auskunft Ihres Gefahrgutbeauftragten.

Welche acht Prüfungen umfasst der UN-38.3-Test?

Der Test besteht aus acht Einzelprüfungen. T.1 bis T.5 laufen nacheinander an denselben Prüfmustern, T.6 bis T.8 an gesonderten Mustern. Geprüft werden Zellen und Batterien im ersten Zyklus sowie nach 25 Lade-Entlade-Zyklen. Die Zahl der Prüfmuster hängt von Bauart und Masse ab; das Handbuch legt sie in 38.3.3 fest.

Prüfung Bezeichnung Was passiert im Labor Simuliert
T.1 Höhensimulation Mindestens 6 Stunden bei 11,6 kPa und Raumtemperatur Unterdruck im Frachtraum eines Flugzeugs
T.2 Thermische Prüfung 10 Zyklen zwischen +72 °C und −40 °C, jeweils mindestens 6 Stunden (12 Stunden bei großen Batterien) Klimawechsel beim Umschlag und im Container
T.3 Vibration Sinusförmige Schwingung von 7 bis 200 Hz, 3 Stunden je Raumachse Erschütterungen auf Straße, Schiene und See
T.4 Schlag Halbsinus-Stöße, je 3 in beide Richtungen von 3 Achsen (150 g / 6 ms bei kleinen, 50 g / 11 ms bei großen Mustern) Stöße beim Verladen und Fallenlassen
T.5 Äußerer Kurzschluss Kurzschluss mit weniger als 0,1 Ω; die Bedingung wird mindestens 1 Stunde gehalten, nachdem die Gehäusetemperatur wieder 57 ± 4 °C erreicht hat Beschädigte Isolierung, Kontakt mit Metall
T.6 Aufprall / Quetschung Aufprall: 9,1 kg aus 61 cm Höhe auf Rundzellen; Quetschung: bis 13 kN auf prismatische, Pouch- und kleine Zellen Herabfallende Lasten, Überfahren
T.7 Überladung Laden mit dem doppelten maximalen Ladestrom über 24 Stunden (nur wiederaufladbare Batterien) Fehlerhaftes Ladegerät
T.8 Zwangsentladung Entladen über die Nullspannung hinaus mit dem maximalen Entladestrom (Zellen) Verpolung in einem Batteriepack

Was gilt als bestanden?

Die Kriterien sind für alle Prüfungen ähnlich streng: kein Masseverlust über den zulässigen Grenzwert hinaus, kein Austreten von Elektrolyt, kein Entlüften, kein Zerlegen, kein Bersten, kein Brand. Bei T.1 bis T.4 darf die Leerlaufspannung nach der Prüfung zudem nicht unter 90 % des Ausgangswerts fallen. Beim Kurzschluss- und Aufpralltest darf die Gehäusetemperatur 170 °C nicht überschreiten. Fällt ein Muster durch, gilt der Typ als nicht bestanden – der Hersteller muss die Ursache beheben und erneut prüfen lassen.

Wichtig für Importeure: Ein Akkupack, das aus bereits geprüften Zellen zusammengesetzt ist, muss trotzdem als Batterie geprüft werden. Das Handbuch sieht dafür in 38.3.3 Erleichterungen vor, entbindet aber nicht von der Prüfung. Ein Prüfbericht für die Zelle deckt das fertige Pack nicht ab.

Prüfbericht, Test Summary, „UN38.3-Zertifikat“ und MSDS: Welches Dokument ist welches?

In Angeboten chinesischer Lieferanten taucht meist ein Sammelbegriff auf: „UN38.3 certificate available“. Dahinter können vier verschiedene Dokumente stecken, die unterschiedliche Aussagekraft haben. Wer sie auseinanderhält, erkennt schnell, ob der Lieferant tatsächlich einen bestandenen Test vorweisen kann.

Dokument Wer stellt es aus Inhalt Status
Prüfbericht (Test Report) Prüflabor Vollständige Dokumentation aller acht Prüfungen mit Messwerten, Prüfmustern, Fotos, Ergebnis je Prüfung Grundlage für alles Weitere; verbleibt meist beim Hersteller, sollte dem Importeur aber vorliegen
Test Summary (Prüfzusammenfassung) Hersteller der Zelle, Batterie oder des Geräts – auf Basis des Prüfberichts Zehn Pflichtangaben nach 38.3.5, ein bis zwei Seiten Seit 1. Januar 2020 verpflichtend; muss jedem in der Lieferkette auf Verlangen bereitgestellt werden
„UN38.3-Zertifikat“ Uneinheitlich: Labor, Hersteller, Zertifizierungsdienstleister Meist eine einseitige Bestätigung mit Stempel Kein im Gefahrgutrecht definiertes Dokument. Ersetzt weder Prüfbericht noch Test Summary
Sicherheitsdatenblatt (MSDS / SDS) Hersteller 16 Abschnitte zu Zusammensetzung, Gefahren, Erster Hilfe, Transport (Abschnitt 14) Für Batterien als Erzeugnis rechtlich nicht vorgeschrieben, wird von Fluggesellschaften und Spediteuren aber regelmäßig verlangt

Die zehn Pflichtangaben der Test Summary nach 38.3.5

Das Handbuch schreibt keine Formularvorlage vor; Hersteller dürfen die Test Summary frei gestalten, auch für mehrere Batterietypen in einem Dokument. Vorgeschrieben ist der Inhalt. Eine vollständige Test Summary enthält:

  1. Name des Herstellers der Zelle, Batterie oder des Produkts;
  2. Kontaktdaten des Herstellers: Anschrift, Telefon, E-Mail, Website;
  3. Name und Kontaktdaten des Prüflabors;
  4. eine eindeutige Prüfberichtsnummer;
  5. das Datum des Prüfberichts;
  6. eine Beschreibung der Zelle oder Batterie: Lithium-Ionen oder Lithium-Metall, Masse, Wattstunden bzw. Lithiumgehalt, physische Beschreibung, Modellnummern;
  7. die Liste der durchgeführten Prüfungen mit Ergebnis (bestanden / nicht bestanden);
  8. bei zusammengesetzten Batterien den Verweis auf die angewandten Erleichterungen nach 38.3.3 (f) und (g);
  9. die Ausgabe des Handbuchs, nach der geprüft wurde, einschließlich Amendments;
  10. Unterschrift mit Name und Funktion des Unterzeichners.

„Bereitstellen auf Verlangen“ heißt nicht, dass jeder Sendung ein Ausdruck beiliegen muss. Zulässig ist auch, die Test Summary auf einer Website zu hinterlegen und den Link oder einen QR-Code auf der Batterie, der Verpackung oder in den Frachtpapieren anzugeben. In der Praxis verlangen Luftfrachtspediteure das Dokument jedoch vor der Annahme, weil sie damit ihre eigene Prüfpflicht gegenüber der Fluggesellschaft erfüllen.

Warum das Sicherheitsdatenblatt den Test nicht ersetzt

Bis 2019 reichte vielen Spediteuren ein Sicherheitsdatenblatt, in dessen Abschnitt 14 stand: „UN 38.3 bestanden“. Seit der Test Summary gilt das nicht mehr. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt die Gefahren des Produkts im Umgang – Inhaltsstoffe, Brandverhalten, Erste Hilfe – und wird vom Hersteller selbst ausgestellt, ohne dass ein Labor etwas geprüft hat. Es sagt nichts darüber aus, ob und nach welcher Ausgabe des Handbuchs die Batterie getestet wurde. Beide Dokumente ergänzen sich: Das Sicherheitsdatenblatt ordnet die Batterie ein, die Test Summary belegt den Test.

Lösung

Eva Solutions prüft Prüfberichte, Test Summaries und Sicherheitsdatenblätter Ihres Lieferanten auf Modellbezug, Datum, Labor und Vollständigkeit und fordert fehlende Nachweise direkt auf Chinesisch nach – bevor die Ware das Werk verlässt.

Welche Unterlagen sollten Sie vom Lieferanten in China verlangen?

Der günstigste Zeitpunkt für die Frage nach UN 38.3 ist die Anfrage, nicht die Verladung. Ein Hersteller, der seine Zellen und Packs regulär prüfen lässt, schickt die Unterlagen innerhalb eines Tages. Wer ausweicht, auf ein „Zertifikat“ des Zellenlieferanten verweist oder erst nach Bestellung einen Test beauftragen will, sollte den Auftrag anders planen – ein Test dauert je nach Labor mehrere Wochen, mit Vorbereitung und Berichterstellung oft zwei bis drei Monate.

Fordern Sie vor der Bestellung an und nehmen Sie die Liste als Lieferbedingung in den Kaufvertrag auf:

  • Test Summary für jede Batterie- oder Gerätemodellnummer, die Sie bestellen – nicht nur für die Zelle, nicht nur für ein „ähnliches“ Modell.
  • Vollständiger Prüfbericht des Labors, mindestens zur Einsicht. Seriöse Hersteller geben ihn unter Vertraulichkeit heraus.
  • Sicherheitsdatenblatt mit ausgefülltem Abschnitt 14 (Transportangaben, UN-Nummer, Klasse 9).
  • Technisches Datenblatt mit Nennspannung, Nennkapazität und Wattstunden – die Werte müssen mit der Test Summary übereinstimmen, weil daraus Verpackungsanweisung und Kennzeichnung folgen.
  • Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems des Herstellers. Das ADR verlangt in Sondervorschrift 230, dass Zellen und Batterien unter einem Qualitätsmanagementprogramm hergestellt werden; ISO 9001 ist ein üblicher, aber nicht der einzige Beleg.
  • Muster der Kennzeichnung: Lithium-Batterie-Kennzeichen mit UN-Nummer, bei Klasse-9-Versand der Gefahrzettel 9A, bei Luftfracht die Aufschrift „Cargo Aircraft Only“.
Praxistipp

Zelle ist nicht gleich Pack. Chinesische Hersteller von Akkupacks legen häufig die Test Summary ihres Zellenlieferanten vor – etwa für eine 18650-Zelle eines bekannten Herstellers. Für den Transport zählt aber die Batterie, die Sie tatsächlich verschicken: das zusammengesetzte Pack mit Schutzelektronik und Gehäuse. Steht in der Test Summary nur die Zelle, fehlt der Nachweis.

Wie erkennen Sie, ob der Prüfbericht wirklich zu Ihrer Batterie gehört?

Test Summaries werden selten gefälscht, aber oft zweckentfremdet: Ein echter Bericht für ein anderes Modell, eine ältere Version oder eine andere Kapazität wird mitgeschickt und niemand liest ihn. Sechs Prüfpunkte reichen, um das aufzudecken:

  1. Modellnummer und physische Beschreibung müssen mit Ihrem Produkt und dem Datenblatt übereinstimmen – bis zum Suffix. „BL-2000“ und „BL-2000S“ sind zwei Typen.
  2. Wattstunden und Masse in der Test Summary müssen zu den Werten passen, die Sie in die Frachtpapiere schreiben. Weichen sie um mehr als 20 % ab, ist der Bericht formal ungültig.
  3. Prüfberichtsnummer und Datum müssen angegeben sein; ein Dokument ohne beides ist keine Test Summary.
  4. Prüflabor: Verlangen Sie den Nachweis einer Akkreditierung nach ISO/IEC 17025 (in China meist durch CNAS). Der Name des Labors lässt sich im Akkreditierungsregister prüfen; internationale Anerkennung folgt aus dem ILAC-Abkommen.
  5. Ausgabe des Handbuchs: Ein Bericht, der keine Ausgabe nennt oder auf die 5. oder 6. Ausgabe verweist, ist nicht automatisch ungültig – er zeigt aber, dass der Typ seit Jahren nicht mehr angefasst wurde. Fragen Sie nach, ob sich seither Zellen, Elektronik oder Kapazität geändert haben.
  6. Unterschrift mit Name und Funktion: Ohne sie fehlt die zehnte Pflichtangabe.

Bei laufender Produktion lohnt sich zusätzlich ein Abgleich vor Ort: Stimmen Zellenhersteller, Zelltyp und Aufdruck auf den Packs mit dem überein, was der Prüfbericht beschreibt? Diese Kontrolle lässt sich mit einer regulären Qualitätskontrolle vor dem Versand verbinden.

Lösung

Unser Team in China prüft vor der Bestellung, ob der Hersteller die Batterie tatsächlich selbst produziert, welche Zellen er verbaut und ob Prüfberichte und Qualitätsmanagement zum angebotenen Modell gehören – mit Werksbesuch und Fotodokumentation.

Die Dokumentenprüfung ersetzt die Auswahl des Herstellers nicht, sie gehört dazu. In unseren Projekten ist die Frage nach der Test Summary oft der erste Filter: Ein Hersteller, der sie für das angebotene Modell nicht liefern kann, scheidet aus, bevor Muster bestellt werden.

Was passiert ohne Test Summary bei Luftfracht, Seefracht und LKW?

Die Konsequenz ist bei allen Verkehrsträgern dieselbe: Ohne Nachweis eines bestandenen UN-38.3-Tests ist die Batterie nicht zur Beförderung zugelassen. Der Unterschied liegt darin, wer den Nachweis wann verlangt und wie eng die zusätzlichen Regeln sind.

Verkehrsträger Regelwerk Was zusätzlich gilt
Luftfracht IATA-DGR 67. Ausgabe (2026), ICAO-TI 2025/2026 UN 3480 einzeln: nur Nurfrachtflugzeug, Ladezustand maximal 30 %, Verpackungsanweisung 965. Seit 1. Januar 2026 gilt die 30-%-Grenze auch für Batterien, die mit Geräten verpackt sind (UN 3481, Verpackungsanweisung 966). Der Spediteur verlangt die Test Summary vor Annahme.
Seefracht IMDG-Code Amendment 42-24 Klasse 9 mit Gefahrgutdeklaration; Sondervorschriften 188 (kleine Batterien) und 230 (Prüf- und Qualitätsanforderungen). Die Reederei prüft die Deklaration, nicht jede Sendung physisch – Verstöße fallen bei Kontrollen im Hafen auf.
LKW und Bahn ADR 2025 / RID 2025, in Deutschland GGVSEB Gleiche Sondervorschriften wie im IMDG-Code. Beim LKW-Transport aus China ist der Fahrer ADR-geschult und die Sendung gekennzeichnet; bei Kontrollen muss der Versender die Klassifizierung belegen können.

Fehlt die Test Summary, geschieht in der Praxis Folgendes: Der Luftfrachtspediteur lehnt die Annahme ab, die Sendung bleibt im Lager des Lieferanten oder am Flughafen liegen, bis der Hersteller das Dokument nachreicht. Bei Seefracht wird die Deklaration nicht akzeptiert, der Container verpasst das gebuchte Schiff. Wird eine falsch deklarierte Sendung erst bei einer Kontrolle in der EU entdeckt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach der GGVSEB, für die Versender, Verpacker und Beförderer gleichermaßen belangt werden können.

Für Prototypen und Kleinserien bis 100 Zellen oder Batterien pro Jahr sehen ADR und IMDG-Code mit Sondervorschrift 310 eine Ausnahme vor: Sie dürfen ohne bestandenen Test befördert werden, wenn sie nach Verpackungsanweisung P910 verpackt sind. In der Luftfracht ist dafür nach Sondervorschrift A88 eine Genehmigung des Abgangsstaats und des Staats des Luftfahrtunternehmens erforderlich – ein Weg, der für Handelsware ausscheidet.

Lösung

Eva Solutions klärt vor der Buchung, ob Ihre Batterien mit Test Summary, Ladezustand und Verpackung flugfähig sind, und stimmt Deklaration und Kennzeichnung direkt mit dem Hersteller ab. Wo Luftfracht ausscheidet, planen wir den Transport per Seefracht oder LKW.

Mit dem Transport ist die Batterie noch nicht in der EU verkehrsfähig. Ab dem Inverkehrbringen greifen die Pflichten der EU-Batterieverordnung – Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahme –, die mit UN 38.3 nichts zu tun haben und gesondert vorbereitet werden müssen.

Wann muss neu getestet werden – und was ändert Amendment 1 (2025)?

Ein UN-38.3-Prüfbericht hat kein Ablaufdatum. Er gilt für den geprüften Typ so lange, wie dieser Typ unverändert bleibt. Eine neue Prüfung ist nach 38.3.2.2 fällig, wenn die Batterie vom geprüften Typ abweicht – durch:

  • bei wiederaufladbaren Zellen und Batterien eine Änderung der Wattstunden um mehr als 20 % oder eine Erhöhung der Nennspannung um mehr als 20 %;
  • bei Primärzellen und -batterien eine Änderung der Masse von Kathode, Anode oder Elektrolyt um mehr als 0,1 g oder 20 %;
  • jede Änderung, die das Prüfergebnis beeinflussen könnte – etwa andere Materialien für Anode, Kathode, Separator oder Elektrolyt, eine andere Schutzelektronik (Hardware oder Software), ein anderes Sicherheitsventil, eine andere Zellenzahl oder Verschaltung.

Amendment 1 zur 8. Ausgabe wurde im Dezember 2024 vom UN-Expertenausschuss beschlossen und 2025 veröffentlicht. Es ergänzt diese Liste um einen Punkt, der für Gebrauchtware und Refurbished-Geräte relevant ist: Reparatur, Aufarbeitung oder Wiederaufbereitung mit Nicht-Originalteilen oder Teilen anderer Spezifikation gilt als Abweichung vom geprüften Typ. Wer Akkus in China neu bestücken lässt, braucht also einen neuen Test.

Welche Ausgabe gilt? Ein neuer Batterietyp muss nach der Ausgabe geprüft werden, die zum Zeitpunkt der ersten Prüfung in Kraft ist. Ältere Berichte bleiben gültig, solange der Typ unverändert ist – die Test Summary muss aber die tatsächlich verwendete Ausgabe nennen.

UN 38.3 und IEC 62133-2: zwei Prüfungen, zwei Zwecke

Lieferanten und Prüflabore bieten beide Prüfungen häufig im Paket an, und beide sollten Sie anfordern – sie beantworten aber verschiedene Fragen. UN 38.3 belegt, dass die Batterie den Transport übersteht; die Prüfung ist Voraussetzung für die Beförderung. IEC 62133-2 ist die Sicherheitsnorm für tragbare Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien im Betrieb: Sie prüft, ob das Produkt beim Gebrauch sicher ist, und dient als Grundlage für die CE-Konformität des Geräts. Ein bestandener UN-38.3-Test sagt nichts über die Produktsicherheit aus und umgekehrt.

Häufige Fragen zu UN 38.3

Was ist ein UN38.3-Zertifikat?

Ein „UN38.3-Zertifikat“ ist im Gefahrgutrecht nicht definiert. Gemeint ist meist die Test Summary nach Unterabschnitt 38.3.5 des UN-Handbuchs oder der Prüfbericht des Labors. Fragen Sie den Lieferanten, welches Dokument er meint, und bestehen Sie auf der Test Summary mit allen zehn Pflichtangaben – eine einseitige Bestätigung mit Stempel reicht Spediteuren nicht.

Wie lange ist ein UN-38.3-Prüfbericht gültig?

Unbegrenzt, solange der geprüfte Typ unverändert bleibt. Ein festes Ablaufdatum sieht das Handbuch nicht vor. Eine neue Prüfung wird fällig, wenn sich Wattstunden oder Spannung um mehr als 20 % ändern, wenn Zellchemie, Schutzelektronik oder Zellenzahl wechseln oder wenn die Batterie mit Nicht-Originalteilen repariert oder aufgearbeitet wird.

Wann benötige ich UN 38.3?

Immer, wenn Sie Lithium-Zellen oder -Batterien befördern lassen – einzeln, mit einem Gerät verpackt oder in ein Gerät eingebaut, auf jedem Verkehrsträger und unabhängig von der Wattstundenzahl. Ausgenommen sind nur Prototypen und Kleinserien bis 100 Stück pro Jahr unter Sondervorschrift 310. Für Knopfzellen, die in Geräte eingebaut sind, entfällt lediglich die Pflicht zur Test Summary – nicht der Test selbst.

Wie läuft eine UN-38.3-Prüfung ab?

Der Hersteller schickt Prüfmuster – neue und mit 25 Zyklen vorgealterte Zellen oder Batterien – an ein Prüflabor. Dort durchlaufen dieselben Muster nacheinander Höhensimulation, thermische Prüfung, Vibration, Schlag und Kurzschluss (T.1 bis T.5); gesonderte Muster gehen in Aufprall oder Quetschung, Überladung und Zwangsentladung (T.6 bis T.8). Das Labor dokumentiert alles im Prüfbericht, der Hersteller erstellt daraus die Test Summary. Labore nennen vier bis sechs Wochen ab Probeneingang; mit Vorbereitung und Berichterstellung sollten Sie zwei bis drei Monate einplanen.

Wer muss die Test Summary vorlegen – der Hersteller in China oder ich als Importeur?

Beide. Das Handbuch verpflichtet den Hersteller und jeden nachfolgenden Vertreiber, die Test Summary auf Verlangen bereitzustellen. Der Hersteller erstellt sie; Sie als Importeur müssen sie vorlegen können, wenn Spediteur, Fluggesellschaft, Behörde oder Ihr Kunde danach fragen. Deshalb gehört die Test Summary zu den Unterlagen, die Sie vor der Bestellung anfordern und pro Modell ablegen sollten.

Muss die Test Summary jeder Sendung beiliegen?

Nein. Vorgeschrieben ist, dass sie auf Verlangen bereitgestellt wird – auch als Download über einen Link oder QR-Code auf Batterie, Verpackung oder Frachtpapieren. Luftfrachtspediteure verlangen das Dokument aber in der Regel vor der Annahme der Sendung, weil sie damit ihre eigene Prüfpflicht gegenüber der Fluggesellschaft erfüllen. Planen Sie es deshalb wie ein Pflichtdokument ein.

Gilt UN 38.3 auch für Batterien unter 100 Wh?

Ja. Die Prüfpflicht kennt keine Untergrenze. Die Schwellen von 20 Wh je Zelle und 100 Wh je Batterie legen nur fest, ob Erleichterungen bei Verpackung und Kennzeichnung gelten – Sondervorschrift 188 im ADR und IMDG-Code, Section II der IATA-Verpackungsanweisungen. Auch diese Erleichterungen setzen einen bestandenen UN-38.3-Test voraus.

Ist LiFePO4 Gefahrgut?

Ja. Lithium-Eisenphosphat-Akkus sind Lithium-Ionen-Batterien und werden wie alle anderen Lithium-Ionen-Systeme als Gefahrgut der Klasse 9 unter UN 3480 oder UN 3481 eingestuft. Die geringere Brandneigung der Zellchemie ändert nichts an Prüfpflicht, Kennzeichnung und Ladezustandsgrenze in der Luftfracht.

Was ist der Unterschied zwischen UN 38.3 und MSDS?

UN 38.3 ist eine Prüfung mit Laborbericht und Test Summary; sie belegt, dass der Batterietyp die acht Transportprüfungen bestanden hat. Das Sicherheitsdatenblatt (MSDS oder SDS) ist eine Beschreibung des Produkts durch den Hersteller – Inhaltsstoffe, Gefahren, Erste Hilfe, Transportangaben – ohne Laborprüfung. Es ersetzt die Test Summary nicht; Spediteure verlangen häufig beides.

Gibt es Ausnahmen von der Testpflicht?

Nur wenige. Prototypen und Kleinserien bis 100 Zellen oder Batterien pro Jahr dürfen nach Sondervorschrift 310 (ADR, IMDG-Code) in Verpackungen nach P910 ohne bestandenen Test befördert werden; in der Luftfracht ist dafür nach Sondervorschrift A88 eine behördliche Genehmigung nötig. Beschädigte oder defekte Batterien und solche zur Entsorgung fallen unter eigene Sondervorschriften. Für Handelsware aus China greift keine dieser Ausnahmen.

Was kostet ein UN-38.3-Test und wie lange dauert er?

Die Kosten hängen von Batterietyp, Masse, Anzahl der Prüfmuster und Labor ab; Labore kalkulieren pro Prüfserie und Typ. Für die Dauer nennen akkreditierte Labore vier bis sechs Wochen ab Probeneingang; rechnet man Musterbau, Vorzyklisierung und Berichterstellung hinzu, sind zwei bis drei Monate realistisch. Für den Importeur ist das vor allem eine Terminfrage: Ein Test, der erst nach der Bestellung beauftragt wird, verschiebt die Verladung entsprechend.

Gilt UN 38.3 auch für Natrium-Ionen-Batterien?

Ja. Mit der 8. Ausgabe des Handbuchs (2023) wurden Natrium-Ionen-Batterien mit organischem Elektrolyt in Unterabschnitt 38.3 aufgenommen; im Transportrecht laufen sie unter UN 3551 (einzeln) und UN 3552 (in oder mit Geräten). Prüfumfang und Test Summary entsprechen denen für Lithium-Ionen-Batterien.

Was Importeure beim UN-38.3-Nachweis konkret einplanen sollten

UN 38.3 kostet den Importeur kein Labor, aber Disziplin bei den Unterlagen. Drei Dinge entscheiden darüber, ob eine Sendung mit Lithium-Batterien pünktlich verladen wird: Die Test Summary muss existieren, sie muss zur bestellten Batterie passen – Modell, Wattstunden, Pack statt Zelle –, und sie muss vor der Buchung vorliegen, nicht erst, wenn der Spediteur danach fragt. Hinzu kommen Sicherheitsdatenblatt, Datenblatt und Kennzeichnung – sie alle müssen mit der Test Summary übereinstimmen. Für Luftfracht gilt zusätzlich: Ladezustand höchstens 30 %.

Wer diese Punkte in die Anfrage an den Hersteller und in den Kaufvertrag aufnimmt, hat das Thema in den meisten Fällen erledigt, bevor die Produktion beginnt. Wenn Sie unsicher sind, ob die Unterlagen Ihres Lieferanten ausreichen oder welcher Transportweg für Ihre Batterien infrage kommt, sprechen Sie uns an: In der China-Import-Beratung gehen wir Dokumente, Klassifizierung und Transportoptionen gemeinsam durch – auf Wunsch direkt mit Ihrem Hersteller auf Chinesisch.

Beitrag teilen

Sie planen einen Import aus China?

Beschaffung, Konsolidierung, Versand und Fulfillment aus einer Hand — mit eigenem Büro in China und Team in Deutschland.

Unverbindlich anfragen