Plombe an der Tür eines Containers, daneben ein zur Beschau geöffneter Karton

Verzollung beim Import aus China: Zollabfertigung für Deutschland und die EU

Eva Solutions übernimmt die Verzollung Ihrer Importe aus China — von der Tarifierung und Zollwertermittlung über die Prüfung auf Antidumpingzölle bis zur Anmeldung, die unsere Zollagenten in Ihrem Namen einreichen.

  • Anmeldung in direkter Vertretung: Sie bleiben Anmelder und Herr über Ihre Zolldaten
  • Einreihung in die Zolltarifnummer, Zollwertermittlung und Prüfung auf Antidumpingzölle
  • Kontrolle der chinesischen Exportpapiere, bevor die Ware verladen wird
  • Auch für Sendungen, die eine andere Spedition transportiert
  • Unterlagen liegen fertig, bevor die Ware die EU-Grenze erreicht

Wer meldet Ihre Ware an? Anmelder, Vertretung und Zollschuld

Die Frage entscheidet, wer bei einer Nachforderung zahlt. Der Unionszollkodex kennt zwei Formen der Vertretung, die sich in der Haftung unterscheiden.

Direkte Vertretung: Sie bleiben Anmelder

Wir handeln in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung. Sie sind Anmelder und Zollschuldner. So arbeiten wir. Praktisch heißt das:

  • Die Zolldaten gehören Ihnen

    Einfuhrabgabenbescheid, Zolltarifnummern, Zollwerte und Anmeldungen laufen auf Ihre EORI-Nummer und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, auch nach einem Dienstleisterwechsel.

  • Der Vorsteuerabzug ist gesichert

    Als Einführer mit Verfügungsmacht über die Ware bei der Einfuhr machen Sie die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend. Tritt ein Dritter als Einführer auf, geht dieser Abzug verloren.

  • Sie behalten die Kontrolle über die Einreihung

    Wir schlagen die Zolltarifnummer vor und begründen sie — die Freigabe liegt bei Ihnen.

Was die Zollvollmacht regelt

Für die Anmeldung brauchen wir eine schriftliche Zollvollmacht. Sie nennt uns als direkten Vertreter, legt den Umfang fest (einmalig oder dauerhaft, alle Sendungen oder bestimmte Verfahren) und ist jederzeit widerrufbar. Die Zollschuld bleibt bei Ihnen.

Warum wir keine indirekte Vertretung anbieten

Bei indirekter Vertretung meldet der Vertreter im eigenen Namen an und haftet gesamtschuldnerisch für die Einfuhrabgaben. Das brauchen Unternehmen ohne Niederlassung in der EU. Für Importeure mit Sitz in Deutschland oder Europa bringt es keinen Vorteil, nur eine zusätzliche Partei in der Haftungskette.

Wir arbeiten deshalb ausschließlich in direkter Vertretung. Erfordert Ihr Fall zwingend eine indirekte Vertretung, sagen wir das offen und verweisen Sie weiter.

Einreihung: die Zolltarifnummer entscheidet über den Zollsatz

Jede Ware bekommt eine Warennummer. Von dieser Position im TARIC hängen Zollsatz, mögliche Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen und Verbote ab. Eine falsche Nummer ist ein Preisfehler, in beide Richtungen: Zu hoch eingereiht zahlen Sie jahrelang zu viel, zu niedrig eingereiht droht eine Nacherhebung samt Zinsen.

Warum die Nummer nicht einfach nachgeschlagen wird

Der Zolltarif ordnet nach Beschaffenheit und Funktion, nicht nach Handelsbezeichnung. Ein „Smart-Home-Sensor" steht nirgends im Tarif. Entscheidend sind die technische Funktion, das Material und die Frage, ob das Gerät Teil oder eigenständige Ware ist. Bei Sets und Kombinationswaren zählt zusätzlich, welche Komponente den Charakter bestimmt.

Wir tarifieren anhand der technischen Unterlagen und der Materialzusammensetzung, nicht anhand der Rechnungsbeschreibung Ihres Lieferanten.

vZTA: verbindliche Auskunft bei strittiger Einreihung

Ist die Einreihung nicht eindeutig oder geht es um wiederkehrende Mengen, lässt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen. Sie bindet die Zollbehörden aller Mitgliedstaaten drei Jahre lang an die Einreihung, nicht an den Abgabensatz, der sich bei einer Tarifänderung verschieben kann. Ob sich der Antrag lohnt, hängt von Warenwert, Sendungsfrequenz und Höhe des strittigen Satzes ab. Wir sagen Ihnen, wann er sich rechnet.

Zollwert: worauf die Abgaben tatsächlich berechnet werden

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden nicht auf den Rechnungsbetrag berechnet, sondern auf den Zollwert — und der liegt regelmäßig darüber.

Hinzugerechnet werden unter anderem:

  • Fracht und Versicherung bis zur EU-Außengrenze Bei FOB-Einkauf die komplette Seefracht, die auf Ihrer Rechnung nicht steht.
  • Lizenz- und Markengebühren Soweit Sie sie als Bedingung für den Kauf zahlen.
  • Beistellungen Material, Werkzeuge, Formen, Matrizen und Entwicklungsleistungen, die Sie dem Hersteller kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellen.
  • Verpackungskosten und Provisionen Soweit es sich nicht um Einkaufsprovisionen handelt.

Beistellungen treffen besonders Kunden mit Eigenproduktion: Wer eine Spritzgussform bezahlt und der Fabrik überlässt, rechnet anteilige Werkzeugkosten in den Zollwert ein. Das wird oft übersehen und fällt bei einer Zollprüfung Jahre später auf.

Nicht zum Zollwert gehören Beförderungskosten innerhalb der EU nach dem Ort des Verbringens sowie EU-Zölle und -Steuern, wenn sie getrennt ausgewiesen sind. Deshalb gestalten wir Frachtrechnungen so, dass die Kosten vor und nach der EU-Grenze getrennt erkennbar sind.

Antidumping, Ursprung und Präferenzen bei chinesischer Ware

Es gibt keine Zollpräferenzen für China

Zwischen der EU und China besteht kein Freihandels- oder Präferenzabkommen. Für chinesische Ursprungsware gilt immer der Drittlandszollsatz — ein EUR.1 oder ein vergleichbarer Präferenznachweis nützt hier nichts.

Einen Ursprungsnachweis brauchen Sie trotzdem, nur zu anderen Zwecken: als Beleg des nichtpräferenziellen Ursprungs bei Antidumpingmaßnahmen, Zollkontingenten, handelspolitischen Maßnahmen und für Ursprungskennzeichnungen. Wer das verwechselt, fordert beim Lieferanten das falsche Dokument an.

Antidumpingzölle vor der Bestellung prüfen

Antidumping- und Ausgleichszölle sind das größte Kostenrisiko beim China-Import. Sie gelten je Ware und oft je Hersteller, erreichen Sätze von über 50 bis 80 Prozent und können ein Kalkulationsmodell zerstören. Betroffen waren und sind unter anderem Fahrräder und E-Bikes, Solarglas, Stahlerzeugnisse, Keramikfliesen, Schrauben und Verbindungselemente.

Wir prüfen das, bevor Sie bestellen, nicht wenn der Container im Hafen liegt:

  • Gilt für die Warennummer eine Antidumpingmaßnahme?
  • Ist Ihr Hersteller namentlich erfasst, oder greift der Satz für „alle übrigen Unternehmen"?
  • Läuft eine Umgehungsuntersuchung, die auch Lieferungen über Drittländer erfasst?
  • Steht eine Auslaufüberprüfung an, die den Satz verlängern oder beenden kann?

Ein herstellerbezogener Satz ist ein Auswahlkriterium: Zwei Fabriken mit demselben Produkt können sich um Dutzende Prozentpunkte Zoll unterscheiden.

Zollbeschau: wenn der Zoll die Sendung öffnet

Nicht jede Anmeldung läuft automatisch durch: Der Zoll kann die Ware zur Beschau anfordern — stichprobenartig, risikobasiert oder weil die Anmeldung Fragen aufwirft.

Geprüft werden je nach Anlass Menge, Beschaffenheit, angemeldeter Wert oder Einreihung. Für Sie heißt das Standzeit, Kosten für Öffnen und Wiederverpacken und im Containerfall schnell Demurrage.

Die Wahrscheinlichkeit senken eine Warenbeschreibung passend zur Tarifnummer, eine Packliste passend zur Rechnung, ein plausibler Wert und vollständige Nachweise. Kommt es dennoch zur Beschau, treten wir gegenüber der Zollstelle auf, liefern Unterlagen nach und halten Sie über den Stand informiert.

Besondere Zollverfahren

Nicht jede Sendung muss sofort in den freien Verkehr: Bestimmte Verfahren verschieben, senken oder vermeiden die Abgaben.

  • Zolllager

    Unverzollte Lagerung; Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen erst bei der Entnahme an. Sinnvoll bei großen Chargen mit langsamem Lagerumschlag und bei Ware, die möglicherweise wieder ausgeführt wird.

  • Zahlungsaufschub

    Einfuhrabgaben werden über ein Aufschubkonto gesammelt und später abgerechnet — das schont die Liquidität bei hoher Sendungsfrequenz.

  • Verfahren 42 und Fiskalvertretung

    Ware wird in Deutschland eingeführt, aber direkt in einen anderen EU-Mitgliedstaat weitergeliefert: Die Einfuhr bleibt von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Verfahren 42 steht jedem Importeur mit Sitz in der EU offen; die Fiskalvertretung ist für Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland gedacht. Beide Wege sind formstreng — die Nachweise der innergemeinschaftlichen Lieferung müssen lückenlos sein.

  • Aktive Veredelung und vorübergehende Verwendung

    Für Ware, die in der EU bearbeitet und wieder ausgeführt wird, und für Ware, die nur zeitweise bleibt — Messeexponate, Muster, Prüfgeräte. Einfuhrabgaben entfallen oder werden reduziert.

  • Versandverfahren T1

    Ware läuft unverzollt vom Eingangsort zu einer Zollstelle im Landesinneren — verzollt wird dort, wo es organisatorisch passt, nicht im Ankunftshafen.

Welches Verfahren passt, prüfen wir im Einzelfall — sinnvoll ist nur das, dessen Auflagen Sie dauerhaft erfüllen können.

Die Exportseite in China: was vor der Verladung stimmen muss

Die meisten Zollprobleme in Deutschland entstehen in China: eine Rechnung mit „gifts" oder „samples", ein fehlendes Nettogewicht, eine Packliste, die nicht zur Rechnung passt. Jeder dieser Fehler kostet später Tage.

Unser Büro in China prüft deshalb vor der Verladung:

  • Exportlizenz des Lieferanten Kann die Fabrik selbst ausführen, oder läuft der Export über einen Dritten? Das bestimmt, wer als Versender in den Papieren steht.
  • Handelsrechnung Warenbeschreibung, die zur Tarifnummer passt, korrekte Werte, Incoterm, vollständige Parteien.
  • Packliste Stückzahlen, Brutto- und Nettogewicht, Maße je Packstück, Übereinstimmung mit der Rechnung.
  • Vorabdaten für die Eingangsanmeldung ICS2 (summarische Eingangsanmeldung) verlangt eine aussagekräftige Warenbeschreibung mit sechsstelliger Warennummer und die Beteiligtendaten. Fehlen sie oder sind sie zu vage, kann die Beladung des Schiffs untersagt werden.
  • Ursprungs- und Produktnachweise Ursprungszeugnis, CE-Konformitätserklärung, Prüfberichte, je nach Warengruppe.

Die Prüfung läuft auf Chinesisch, direkt mit der Fabrik — anders als bei einer Zollagentur in Deutschland, die erst eingreifen kann, wenn die Papiere längst ausgestellt sind.

Vorsicht bei DDP-Angeboten chinesischer Spediteure

„Alles inklusive, verzollt bis zu Ihrer Tür, ein Festpreis" — ein verbreitetes Angebot chinesischer Spediteure. Der Preis wirkt attraktiv, weil Zoll und Einfuhrumsatzsteuer angeblich schon enthalten sind. Genau da liegt das Problem.

Bei solchen Konstruktionen tritt häufig ein Dritter als Einführer auf, nicht Ihr Unternehmen: der Spediteur, ein Zollagent oder ein Strohimporteur. Die Folgen:

  • Kein Vorsteuerabzug Wer nicht Einführer ist und zum Einfuhrzeitpunkt keine Verfügungsmacht über die Ware hat, kann die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Aus einem durchlaufenden Posten wird ein echter Kostenblock von 19 %.
  • Kein Einfuhrabgabenbescheid Sie erhalten kein Dokument für Ihr Finanzamt und wissen oft nicht, unter welcher Tarifnummer und mit welchem Wert Ihre Ware angemeldet wurde.
  • Haftungsrisiko Wird zu niedrig deklariert, richtet sich eine Nacherhebung nach den Umständen — und Sie haben die Ware erhalten und verkauft.

Wenn Sie DDP kaufen wollen, prüfen wir das Angebot vorab: Wer wird als Anmelder eingetragen, welche EORI-Nummer wird verwendet, welcher Zollwert wird angemeldet, erhalten Sie den Einfuhrabgabenbescheid? Lässt sich das nicht sauber beantworten, ist der günstige Festpreis meistens keiner.

Ablauf: So läuft die Verzollung mit Eva Solutions

  1. Warenaufnahme und Einreihung

    Sie schicken technische Unterlagen, Datenblätter und Muster. Wir schlagen die Zolltarifnummer vor, begründen sie und prüfen auf Antidumping, Genehmigungspflichten und Einfuhrverbote.

  2. Zollvollmacht und Stammdaten

    Sie erteilen die Vollmacht für die direkte Vertretung. Wir legen Ihre Stammdaten an: EORI, Ansprechpartner, wiederkehrende Warennummern.

  3. Prüfung der Exportpapiere in China

    Vor der Verladung prüft unser Büro in China Rechnung, Packliste und Nachweise. Fehler werden dort korrigiert, wo sie entstanden sind.

  4. Vorbereitung der Anmeldung

    Während die Ware unterwegs ist, ermitteln wir den Zollwert, stellen die Unterlagen zusammen und bereiten die Anmeldung vor.

  5. Anmeldung und Abgabenfestsetzung

    Unsere Zollagenten reichen die Anmeldung über das ATLAS-System in Ihrem Namen ein. Sie erhalten den Einfuhrabgabenbescheid und eine Aufstellung zu Zollwert und Abgaben.

  6. Überlassung in den freien Verkehr

    Nach der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr geht die Ware zu Ihrem Standort: mit unserer Zustellung oder Ihrer Spedition.

Kosten der Zollabwicklung

Bei jeder Einfuhr fallen drei Posten an:

Zoll
Nach Warennummer und Ursprung, gegebenenfalls zuzüglich Antidumpingzoll.
Einfuhrumsatzsteuer
19 % auf Zollwert, Zollabgaben und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort. Für vorsteuerabzugsberechtigte Einführer in der Regel ein durchlaufender Posten.
Unser Honorar
Für die Abwicklung — getrennt von den Abgaben ausgewiesen.

Den Aufwand bestimmen: Anzahl der Tarifnummern in der Sendung, Erstabwicklung oder wiederkehrende Ware, Prüfaufwand bei Antidumping und Präferenzfragen, besondere Zollverfahren, Nachweispflichten bei genehmigungspflichtiger Ware und Zollbeschau.

Keine Pauschalpreise: Wir kalkulieren nach Ihrem Fall und weisen Abgaben und Honorar getrennt aus — Sie sehen immer, was Steuer ist und was Dienstleistung.

Was kostet der Transport Ihrer Ware?

Die Angaben übernehmen wir in das vollständige Anfrageformular – dort ergänzen Sie nur noch Ihre Kontaktdaten.

Sendung beschreiben

Für wen ist die Zollabfertigung über Eva Solutions sinnvoll?

  • Importeure mit erklärungsbedürftiger Ware

    Elektronik, Maschinen, Kombinationswaren: Die Einreihung ist nicht eindeutig, ein Prozentpunkt Zoll zählt.

  • Unternehmen in antidumpinggefährdeten Warengruppen

    Fahrräder, Solar, Stahl, Fliesen, Verbindungselemente — die Herstellerwahl entscheidet über den Zollsatz.

  • Kunden mit Eigenproduktion in China

    Werkzeuge, Formen und Entwicklungsleistungen müssen korrekt in den Zollwert einfließen.

  • Händler mit europäischer Distribution

    Einfuhr in Deutschland, Weiterlieferung in andere Mitgliedstaaten.

  • Importeure, die ihre Fracht anderweitig eingekauft haben

    Nur die Zollabwicklung auslagern: Wir übernehmen sie auch ohne Transportauftrag.

  • Erstimporteure

    Erste Einfuhr, ohne Kenntnis von EORI, Ablauf und Nachweispflichten.

Eine kurze Frage zu Ihrem Projekt?

  • In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
  • Unverbindliche erste Einschätzung zu Ihrem Vorhaben
Kurze Anfrage

Warum Eva Solutions für Ihre Zollabwicklung?

  • Prüfung beginnt in China, nicht am Hafen

    Rechnung, Packliste und Nachweise prüfen wir vor der Verladung, auf Chinesisch, direkt bei der Fabrik. Ein Fehler kostet dort eine E-Mail, in Hamburg Standzeit.

  • Einreihung als Arbeit, nicht als Nebenprodukt

    Die Tarifnummer bestimmen und begründen wir anhand technischer Unterlagen, nicht aus der Rechnungsbeschreibung. Bei strittigen Fällen sagen wir, wann eine verbindliche Auskunft sinnvoll ist.

  • Antidumping-Prüfung vor der Bestellung

    Wir prüfen vor Ihrer Bestellung — und weisen darauf hin, wenn ein anderer Hersteller derselben Ware einen deutlich niedrigeren Satz trägt.

  • Direkte Vertretung ohne Zwischenkonstruktion

    Sie bleiben Anmelder und Einführer, mit Vorsteuerabzug und vollem Zugriff auf Ihre Zolldaten.

  • Auch ohne Transportauftrag

    Die Zollabwicklung buchen Sie einzeln, unabhängig davon, wer Ihre Ware fährt.

  • Deutsche Firma, deutsche Geschäftszeiten

    Büro und Ansprechpartner in Waldrach (Naga Technologies GmbH), zugleich Kontakt- und Serviceadresse in Deutschland; erreichbar, wenn die Zollstelle anruft. Dazu ein Team in China, das dieselbe Sendung von der anderen Seite kennt.

Vier Standorte in China

Büros und Lager im Norden und Süden Chinas – dort, wo wir Ware sammeln, prüfen und für den Export vorbereiten.

Adressen und Kontakt
  • Einfahrt des Mapletree Logistics Park in Harbin mit Lagerhallen

    Harbin

    Hauptsitz und Lager

    Logistikpark in Harbin, in dem sich unser Lager befindet

  • Lagergebäude am Standort Guangzhou

    Guangzhou

    Büro und Lager

    Standort Guangzhou: Gebäude, in dem sich unser Lager befindet

  • Logistikgebäude am Standort Shenzhen

    Shenzhen

    Büro und Lager

    Standort Shenzhen: Gebäude, in dem sich unser Büro und Lager befinden

  • Luftaufnahme der Yazhou Bay Science & Technology City in Sanya

    Sanya

    Büro, IT und Technik

    Yazhou Bay Science & Technology City in Sanya – hier liegt unser Büro

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Zollabwicklung beim Import aus China?

Zu unterscheiden sind Abgaben und Dienstleistung. Zoll richtet sich nach Warennummer und Ursprung, dazu kommen 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert. Unser Honorar hängt vom Aufwand ab: Anzahl der Tarifnummern, Erstabwicklung oder Wiederholungssendung, Prüfaufwand bei Antidumping und besondere Verfahren. Wir kalkulieren pro Fall und weisen beides getrennt aus.

Wie lange dauert die Zollabfertigung?

Sind die Unterlagen vollständig und die Anmeldung vorbereitet, erfolgt die Überlassung in der Praxis häufig noch am selben Tag. Verzögerungen entstehen fast immer durch unvollständige Papiere oder eine Beschau. Weil wir die Anmeldung vorbereiten, während die Ware noch unterwegs ist, entfällt die häufigste Wartezeit.

Was ist der Unterschied zwischen direkter und indirekter Vertretung?

Bei direkter Vertretung handeln wir in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung: Sie sind Anmelder und Zollschuldner. Bei indirekter Vertretung meldet der Vertreter im eigenen Namen an und haftet gesamtschuldnerisch mit. Wir arbeiten ausschließlich in direkter Vertretung — das sichert Ihnen den Vorsteuerabzug und den Zugriff auf Ihre Zolldaten.

Brauche ich eine EORI-Nummer?

Ja, ohne sie ist keine Zollanmeldung möglich. Sie wird einmalig beantragt und gilt EU-weit — Details dazu stehen auf unserer Seite zum Import aus China.

Wer haftet, wenn die Zolltarifnummer falsch war?

Bei direkter Vertretung ist der Anmelder — also Sie — Zollschuldner, und eine Nacherhebung richtet sich an Sie. Deshalb begründen wir jede Einreihung und legen sie Ihnen zur Freigabe vor, statt sie stillschweigend zu setzen. Bei unklaren Fällen empfehlen wir eine verbindliche Zolltarifauskunft.

Gibt es Zollvergünstigungen für Waren aus China?

Nein. Zwischen der EU und China besteht kein Präferenzabkommen, es gilt immer der Drittlandszollsatz. Ein Präferenznachweis wie EUR.1 existiert für China nicht. Ein Ursprungszeugnis brauchen Sie trotzdem — für Antidumpingfragen, Kontingente und Ursprungskennzeichnung.

Wie hoch sind Antidumpingzölle und wen treffen sie?

Sie werden je Warengruppe festgesetzt, häufig zusätzlich je Hersteller, und reichen von wenigen Prozent bis über 80 Prozent. Betroffen sind unter anderem Fahrräder und E-Bikes, Solarglas, Stahlerzeugnisse, Keramikfliesen und Verbindungselemente. Wir prüfen vor der Bestellung, ob Ihre Ware und Ihr konkreter Hersteller erfasst sind.

Was gehört alles in den Zollwert?

Der Kaufpreis plus Fracht und Versicherung bis zur EU-Außengrenze, Lizenz- und Markengebühren, Verpackungskosten sowie Beistellungen wie Werkzeuge, Formen oder Material, die Sie Ihrem Hersteller kostenlos überlassen. Nicht dazu gehören Transportkosten innerhalb der EU und die EU-Abgaben selbst, sofern sie getrennt ausgewiesen sind.

Muss ich Werkzeugkosten verzollen, wenn ich die Form selbst bezahlt habe?

In der Regel ja, anteilig. Eine Form oder ein Werkzeug, das Sie der Fabrik unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellen, ist eine Beistellung und erhöht den Zollwert der damit gefertigten Ware. Wir rechnen den Anteil sauber auf die Sendungen um, statt diese Kosten zu ignorieren.

Können Sie die Verzollung übernehmen, wenn eine andere Spedition transportiert?

Ja. Die Zollabwicklung ist bei uns eine eigenständige Leistung. Wir brauchen die Transportdokumente, die Handelsrechnung, die Packliste und Ihre Zollvollmacht — wer fährt, spielt keine Rolle.

Was passiert bei einer Zollbeschau?

Der Zoll fordert die Ware zur Prüfung an und kontrolliert Menge, Beschaffenheit, Wert oder Einreihung. Es entstehen Standzeit und Kosten für Öffnen und Wiederverpacken. Wir kommunizieren mit der Zollstelle, reichen angeforderte Unterlagen nach und halten Sie über den Stand informiert.

Lohnt sich ein Zolllager für meine Importe?

Wenn Sie große Chargen einführen und über längere Zeit absetzen oder Ware möglicherweise wieder ausführen, verschiebt ein Zolllager die Abgaben bis zur Entnahme und schont die Liquidität. Bei schnellem Lagerumschlag überwiegt meist der Verwaltungsaufwand. Wir rechnen es für Ihren Fall durch.

Ist ein DDP-Angebot aus China wirklich günstiger?

Oft nur auf dem Papier. Tritt bei DDP ein Dritter als Einführer auf, verlieren Sie den Vorsteuerabzug auf die Einfuhrumsatzsteuer und bekommen keinen Einfuhrabgabenbescheid. Wir prüfen ein DDP-Angebot vorab darauf, wer als Anmelder eingetragen wird und welcher Zollwert angemeldet werden soll.

Aus Ratgeber und News

Zollabwicklung für Ihre Sendung anfragen

Nennen Sie uns Warenart, Hersteller und Sendungsvolumen — wir prüfen Einreihung und Antidumping, ermitteln den Zollwert und weisen Abgaben und Honorar getrennt aus.

Ihre Angaben werden nur zur Bearbeitung Ihrer Nachricht verwendet. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Sie brauchen alle Angaben auf einen Blick? Laden Sie den Fragebogen herunter, füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn an contact@versendex.de.

Planen Sie ein Projekt in China?

Schicken Sie uns Ihre Anfrage mit Produkt, Menge und Zielort. Wir prüfen, welche Schritte Sie brauchen, und melden uns mit einem Vorschlag.

Telefon +49 (0) 6500 228 0774 · contact@versendex.de

Kurze Anfrage

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben – wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

Ihre Angaben werden nur zur Bearbeitung Ihrer Nachricht verwendet. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Sendung kurz beschreiben

Die Angaben übernehmen wir in das vollständige Anfrageformular – dort ergänzen Sie nur noch Ihre Kontaktdaten.

Transportart