29. Oktober 2026
T1-Versandverfahren: Mit dem T1-Dokument unverzollt vom Seehafen zum Bestimmungsort
FOB, EXW oder DDP? Die wichtigsten Incoterms für China-Importe im Vergleich
EXW, FCA, FOB, CIF, DAP oder DDP? Welche Klausel beim Import aus China passt: Kosten, Gefahrübergang, Zollwert und Vorsteuerabzug im direkten Vergleich.
Inhalt
- Was Incoterms regeln – und was nicht
- Sechs Klauseln, die beim Import aus China vorkommen
- EXW (ab Werk): Warum der günstigste Preis oft der teuerste ist
- FOB (frei an Bord): Der Standard im China-Seehandel – und seine Fallstricke
- CIF und CFR: Bequem – aber die Fracht bestimmt der Verkäufer
- DAP und DDP: Lieferung bis zur Tür – mit einem entscheidenden Unterschied
- Wie der Incoterm den Zollwert und die Einfuhrumsatzsteuer verändert
- Welcher Incoterm passt zu Ihrem Import? Entscheidungshilfe
- Häufige Fragen zu FOB, EXW und Co.
- Worauf es bei der Lieferbedingung beim China-Import wirklich ankommt
Fast jedes Angebot aus China trägt drei Buchstaben vor dem Preis: „FOB Shenzhen“, „EXW“, seltener „DDP Hamburg“. Der Incoterm FOB ist im China-Seehandel so verbreitet, dass viele Importeure ihn gar nicht mehr hinterfragen – und EXW wirkt auf den ersten Blick am günstigsten. Beide Eindrücke täuschen häufig. Die Lieferbedingung entscheidet, wer den Transport organisiert, ab welchem Punkt Sie das Risiko tragen, wer die Ausfuhr in China und die Einfuhr in Deutschland anmeldet – und welche Kosten nach dem Angebot noch dazukommen.
Dieser Artikel vergleicht die sechs Klauseln, die beim Import aus China in der Praxis vorkommen – EXW, FCA, FOB, CIF, DAP und DDP – und endet mit einer Entscheidungshilfe für Ihre nächste Bestellung.
- Incoterms® 2020 regeln Kosten, Gefahrübergang und Zollformalitäten zwischen Verkäufer und Käufer – nicht den Eigentumsübergang und nicht die Zahlung.
- FOB, CFR und CIF gelten nur für See- und Binnenschiffstransport. Für Bahn, LKW und Luftfracht sind FCA, CPT/CIP und DAP die richtigen Klauseln.
- EXW verlagert alles auf den Käufer – auch die chinesische Ausfuhranmeldung, die ein deutsches Unternehmen selbst nicht abgeben kann. In der Praxis wird daraus meist FCA.
- Bei FOB und CIF geht die Gefahr am selben Punkt über: an Bord im Abgangshafen. CIF verschiebt nur die Kosten, nicht das Risiko.
- Der Zollwert hängt nicht von der Klausel ab – sie bestimmt nur, welche Kosten Sie zum Rechnungspreis addieren oder abziehen müssen (Art. 71 und 72 UZK).
- Bei DDP meldet der Verkäufer die Einfuhr an; der Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer geht dem deutschen Käufer damit regelmäßig verloren.
Was Incoterms regeln – und was nicht
Incoterms sind standardisierte Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC). Die aktuelle Fassung, Incoterms® 2020, gilt seit dem 1. Januar 2020 und umfasst elf Klauseln. Jede Klausel legt drei Dinge fest: welche Kosten der Verkäufer und welche der Käufer trägt, an welchem Punkt das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware übergeht und wer die Ausfuhr-, Durchfuhr- und Einfuhrformalitäten erledigt.
Ebenso wichtig ist, was Incoterms nicht regeln: den Eigentumsübergang, die Zahlungsbedingungen, die Gewährleistung und die Folgen einer Vertragsverletzung. Das bleibt Sache des Kaufvertrags. Incoterms gelten außerdem nicht automatisch – sie müssen ausdrücklich vereinbart werden, und zwar mit Klausel, benanntem Ort und Regelwerk („FCA Shenzhen, Yantian Terminal, Incoterms® 2020“). Ein „FOB“ ohne Ort oder Jahr ist eine Einladung zum Streit.
Sechs Klauseln, die beim Import aus China vorkommen
Von den elf Incoterms kommen im Geschäft mit chinesischen Lieferanten sechs vor. Die Tabelle zeigt, wo jeweils Kosten und Risiko übergehen und wer sich um den Zoll kümmert:
| Klausel | Gefahrübergang | Hauptfracht und Versicherung | Ausfuhr / Einfuhr |
|---|---|---|---|
| EXW – Ab Werk | Bereitstellung im Werk des Verkäufers, noch nicht verladen | Käufer zahlt alles ab Werk; keine Versicherungspflicht | Ausfuhr: Käufer · Einfuhr: Käufer |
| FCA – Frei Frachtführer | Übergabe an den vom Käufer benannten Frachtführer (Fabrik, Lager oder Terminal) | Käufer; keine Versicherungspflicht | Ausfuhr: Verkäufer · Einfuhr: Käufer |
| FOB – Frei an Bord | Ware an Bord des Schiffs im Abgangshafen | Käufer; keine Versicherungspflicht | Ausfuhr: Verkäufer · Einfuhr: Käufer |
| CIF – Kosten, Versicherung, Fracht | Ware an Bord des Schiffs im Abgangshafen – wie bei FOB | Verkäufer zahlt Seefracht bis Bestimmungshafen und versichert mit Mindestdeckung (Institute Cargo Clauses C) | Ausfuhr: Verkäufer · Einfuhr: Käufer |
| DAP – Geliefert benannter Ort | Ware am Bestimmungsort auf dem ankommenden Transportmittel, entladebereit | Verkäufer bis Bestimmungsort; keine Versicherungspflicht | Ausfuhr: Verkäufer · Einfuhr: Käufer |
| DDP – Geliefert verzollt | Ware am Bestimmungsort, entladebereit | Verkäufer bis Bestimmungsort; keine Versicherungspflicht | Ausfuhr: Verkäufer · Einfuhr samt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer: Verkäufer |
Die Logik dahinter: Gruppen E, F, C und D
Die Reihenfolge in der Tabelle ist kein Zufall. Von EXW bis DDP wächst die Verpflichtung des Verkäufers Stufe für Stufe: In der E-Gruppe stellt er die Ware nur bereit, in der F-Gruppe (FCA, FAS, FOB) übergibt er sie exportfrei an den Frachtführer des Käufers, in der C-Gruppe (CPT, CIP, CFR, CIF) bezahlt er zusätzlich die Hauptfracht – trägt aber das Transportrisiko trotzdem nicht –, und in der D-Gruppe (DAP, DPU, DDP) liefert er bis zum Bestimmungsort. Der Käufer gewinnt mit jeder Stufe Bequemlichkeit und verliert Kontrolle.
Eine zweite Unterscheidung ist für China-Importe entscheidend: FAS, FOB, CFR und CIF sind ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport vorgesehen. Wer Ware per Bahn über die Neue Seidenstraße, per LKW oder als Luftfracht bezieht, vereinbart FCA, CPT, CIP oder DAP – ein „FOB Flughafen“ oder „FOB Bahnterminal“ ist in keinem Regelwerk definiert.
EXW (ab Werk): Warum der günstigste Preis oft der teuerste ist
EXW ist die reine Abholklausel. Der Verkäufer stellt die Ware auf seinem Gelände bereit – nicht verladen, nicht exportabgefertigt. Alles Weitere ist Sache des Käufers: Verladung, Vorlauf zum Hafen, Ausfuhranmeldung, Seefracht, Versicherung, Einfuhr. Der EXW-Preis ist deshalb immer der niedrigste im Angebot, und genau das macht ihn für den Vergleich verschiedener Lieferanten so beliebt.
Als Lieferbedingung für die Bestellung hat EXW aus China aber zwei Haken. Der erste sind die Kosten, die im Angebot fehlen: Verladung, Inlandstransport in China, chinesische Exportabfertigung und die Gebühren am Abgangshafen kommen alle dazu – und der Käufer muss sie über einen eigenen Spediteur in China organisieren, ohne den Preisvorteil, den der Lieferant dank seiner Mengen und Partnerbeziehungen hat.
Der zweite Haken ist rechtlicher Natur. Die Ausfuhranmeldung in China gibt ein dort beim Zoll registriertes Unternehmen ab – der Hersteller selbst oder ein Exportagent. Ein deutscher Käufer ohne eigene Gesellschaft in China kann sie nicht abgeben. In der Praxis läuft der Export also auch bei EXW über den Lieferanten oder einen chinesischen Exportagenten – und der Lieferant braucht die Ausfuhranmeldung ohnehin auf seinen Namen, um die chinesische Umsatzsteuer für die Exportware erstattet zu bekommen. Wer EXW vereinbart und den Export dann doch dem Lieferanten überlässt, hat faktisch FCA – nur ohne die klare Kosten- und Risikoregel, die FCA bietet.
FCA statt EXW: der saubere Ersatz
FCA (Free Carrier) löst genau dieses Problem. Der Verkäufer übergibt die Ware exportabgefertigt an den Frachtführer, den der Käufer benannt hat – entweder auf dem Gelände des Verkäufers (der dann auch verlädt) oder an einem anderen Ort, etwa dem Containerterminal oder dem Lager des Spediteurs. Ab der Übergabe trägt der Käufer Kosten und Risiko. Er behält damit die Kontrolle über den Hauptlauf wie bei EXW, aber die Ausfuhr liegt beim Lieferanten, der sie ohnehin erledigen muss.
Seit Incoterms® 2020 lässt sich bei FCA zusätzlich vereinbaren, dass der Frachtführer dem Verkäufer ein Konnossement mit On-Board-Vermerk ausstellt. Das war früher das Hauptargument gegen FCA bei Akkreditivgeschäften, weil Banken ein Bordkonnossement verlangen – dieses Argument ist entfallen.
Eva Solutions holt die Ware ab Werk ab, meldet die Ausfuhr über die eigene Gesellschaft in China mit Exportlizenz an und organisiert Seefracht, Bahn, LKW oder Luftfracht bis nach Deutschland. Der Lieferant muss dafür nicht exportfähig sein – Sie bekommen trotzdem eine Klausel mit klarem Übergabepunkt.
FOB (frei an Bord): Der Standard im China-Seehandel – und seine Fallstricke
Bei FOB liefert der Verkäufer die Ware exportabgefertigt an Bord des Schiffs, das der Käufer im benannten Abgangshafen bestimmt hat. Sobald die Ware an Bord ist, gehen Kosten und Gefahr auf den Käufer über. Der Verkäufer trägt also Verladung, Vorlauf, Ausfuhranmeldung und die Kosten im Abgangshafen; der Käufer bucht die Seefracht, schließt die Versicherung ab und übernimmt die Einfuhr in Deutschland.
Der große Vorteil von FOB für den Importeur: Er wählt den Spediteur und die Reederei selbst, kennt den Frachtpreis und kontrolliert den Transport ab Hafen. Deshalb ist FOB die meistgenutzte Klausel im Seehandel mit China – und chinesische Lieferanten kalkulieren sie routiniert, weil sie den Export selbst abwickeln und die Umsatzsteuererstattung behalten.
Die Schwäche von FOB liegt im Container. Der Verkäufer gibt den Container Tage vor der Abfahrt am Terminal ab, trägt aber nach der Klausel das Risiko bis zu dem Moment, in dem die Ware tatsächlich an Bord ist – eine Phase, die er nicht kontrolliert. Die ICC weist in der Einleitung zu Incoterms® 2020 deshalb darauf hin, dass FCA für Containerfracht die geeignetere Klausel ist. In der Praxis bleibt FOB trotzdem dominant, aus Gewohnheit und wegen der Akkreditive. Für Sie als Käufer ist das kein Nachteil, solange der Übergabepunkt klar benannt ist: „FOB Shenzhen (Yantian)“, nicht „FOB China“ und schon gar nicht „FOB ab Werk“ – eine Formulierung, die es nicht gibt und die im Schadensfall niemand auslegen kann.
Was steckt im „FOB-Preis“ eines chinesischen Lieferanten?
Nach Incoterms trägt der Verkäufer bei FOB alle Kosten bis an Bord – einschließlich der Umschlagsgebühren am Abgangshafen. Der FOB-Preis in einem Angebot ist allerdings eine Kalkulation des Lieferanten, kein Zitat aus dem Regelwerk. Häufig enthält er Ware, Verladung, Vorlauf und Ausfuhranmeldung, während die sogenannten Local Charges am Hafen – Terminal Handling Charge (THC), Dokumentengebühr für das Konnossement, VGM-Meldung, Siegel – später vom Spediteur des Käufers in Rechnung gestellt werden. Bei einem 40-Fuß-Container ist das ein Betrag, der spürbar zu Buche schlägt.
Fragen Sie deshalb vor der Bestellung ausdrücklich, welche Origin Charges der FOB-Preis abdeckt, und lassen Sie sich die Aufstellung schriftlich geben. Dieselbe Frage stellt auch Ihr Spediteur dem Lieferanten, bevor er die Buchung annimmt – wer sie schon beim Angebot klärt, vermeidet die Diskussion, wenn der Container schon am Terminal steht.
Eva Solutions übernimmt Ihre FOB-Sendung ab Shanghai, Ningbo oder Shenzhen: Buchung bei der Reederei, Abstimmung der Cut-off-Termine mit dem Lieferanten, Local Charges transparent in einer Rechnung – und die Einfuhr in Hamburg oder Bremerhaven auf Ihren Namen.
CIF und CFR: Bequem – aber die Fracht bestimmt der Verkäufer
CIF (Cost, Insurance and Freight) und CFR (Cost and Freight) sehen für den Käufer wie eine Erweiterung von FOB aus: Der Verkäufer bezahlt zusätzlich die Seefracht bis zum Bestimmungshafen, bei CIF auch eine Transportversicherung. Das Angebot nennt einen Preis „CIF Hamburg“, und der Käufer muss sich um den Hauptlauf nicht kümmern.
Das verbreitetste Missverständnis: Das Risiko geht bei CIF und CFR am selben Punkt über wie bei FOB – an Bord im chinesischen Abgangshafen. Geht der Container auf See verloren, ist das Ihr Schaden, nicht der des Verkäufers, obwohl er die Fracht bezahlt hat. Bei CIF greift dann die vom Verkäufer abgeschlossene Versicherung – aber nur mit der Mindestdeckung der Institute Cargo Clauses (C). Sie deckt im Wesentlichen benannte Großereignisse wie Strandung, Feuer oder Kollision, nicht aber Diebstahl, Nässeschäden oder Beschädigungen beim Umschlag. Wer mehr Schutz will, muss ihn ausdrücklich vereinbaren oder selbst versichern. Zum Vergleich: Die Schwesterklausel CIP verlangt seit Incoterms® 2020 die umfassende Deckung der Clauses (A).
Der zweite Punkt ist die Kostenkontrolle. Bei CIF wählt der Verkäufer Reederei und Spediteur. Sein Interesse ist ein günstiger Frachtvertrag, nicht Ihr Gesamtpreis. In der Praxis werden niedrige Seefrachtraten häufig durch hohe Gebühren des Partneragenten im Bestimmungshafen ausgeglichen – Destination Charges, die Sie vor der Freigabe des Konnossements zahlen müssen und die im Angebot nirgends standen. Wer CIF vereinbart, sollte deshalb vorab klären, welcher Agent in Hamburg die Sendung übernimmt und was seine Freigabe kostet.
Für Bahnfracht und LKW-Transport aus China gibt es das Gegenstück zu CFR und CIF in den Klauseln CPT und CIP: Der Verkäufer zahlt die Fracht bis zum benannten Bestimmungsort, das Risiko geht aber bereits bei der Übergabe an den ersten Frachtführer in China über.
DAP und DDP: Lieferung bis zur Tür – mit einem entscheidenden Unterschied
In der D-Gruppe bringt der Verkäufer die Ware bis zum benannten Bestimmungsort – Ihrem Lager, einem Logistikzentrum, einem Terminal in Deutschland – und trägt bis dahin Kosten und Risiko. Bei DAP (Delivered at Place) endet seine Pflicht, wenn die Ware entladebereit auf dem Fahrzeug steht; Entladung, Einfuhranmeldung, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind Sache des Käufers. „Frei Haus“ im deutschen Sprachgebrauch entspricht DAP am ehesten – unverzollt und unversteuert, aber frachtfrei bis zur Adresse.
DDP (Delivered Duty Paid) geht einen Schritt weiter: Der Verkäufer meldet auch die Einfuhr an und zahlt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Für den Verkäufer ist das die Maximalverpflichtung, für den Käufer scheinbar die bequemste Variante. Genau hier liegt der Punkt, den viele Importeure erst beim Steuerberater bemerken: Wer die Einfuhr anmeldet, bekommt den Abgabenbescheid. Bei DDP ist das der chinesische Verkäufer oder sein Zollagent – und die Einfuhrumsatzsteuer, die auf diesen Namen festgesetzt wurde, kann der deutsche Käufer regelmäßig nicht als Vorsteuer abziehen. Bei 19 Prozent – dem Regelsatz für die meisten Waren – auf Warenwert plus Fracht plus Zoll ist das kein Rundungsfehler.
Für den laufenden gewerblichen Import aus China ist DAP deshalb fast immer die bessere Wahl: Der Lieferant übernimmt den Transport bis zur Tür, aber die Einfuhr läuft über Ihre EORI-Nummer, und der Vorsteuerabzug bleibt erhalten. DDP hat seinen Platz bei Mustern, Ersatzteilen und Erstbestellungen, bei denen der Aufwand einer eigenen Anmeldung in keinem Verhältnis zum Warenwert steht.
Wie der Incoterm den Zollwert und die Einfuhrumsatzsteuer verändert
Der Zoll berechnet die Einfuhrabgaben auf den Zollwert, und der ist unabhängig von der vereinbarten Klausel definiert: Ausgangspunkt ist der tatsächlich gezahlte Preis (Transaktionswert, Art. 70 UZK), zu dem nach Art. 71 UZK die Beförderungs- und Versicherungskosten sowie die Lade- und Behandlungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Union hinzugerechnet werden. Beim Seeweg ist das der erste EU-Hafen. Kosten, die nach dem Verbringen anfallen, und die Einfuhrabgaben selbst gehören nach Art. 72 UZK nicht zum Zollwert, sofern sie getrennt vom Warenpreis ausgewiesen sind.
Der Incoterm entscheidet damit nicht über die Höhe des Zollwerts, sondern nur darüber, welche Posten bereits im Rechnungspreis stecken und welche Sie in der Zollanmeldung ergänzen oder herausrechnen müssen:
| Klausel | Im Rechnungspreis enthalten | Für den Zollwert zu addieren (+) oder abzuziehen (−) |
|---|---|---|
| EXW | Nur die Ware | + Verladung, Vorlauf in China, Exportabfertigung, Hafengebühren, Seefracht, Versicherung bis EU-Hafen |
| FCA / FOB | Ware, Vorlauf, Export, Kosten bis Übergabe bzw. an Bord | + Seefracht und Versicherung bis EU-Hafen (bei FCA ggf. auch Hafengebühren im Abgangshafen) |
| CFR / CIF | Ware, Export, Seefracht bis Bestimmungshafen (CIF: plus Versicherung) | Bei CFR + Versicherung; sonst entspricht der Rechnungspreis in der Regel dem Zollwert |
| DAP | Alles bis zum Bestimmungsort in Deutschland | − Beförderungskosten nach dem EU-Hafen, wenn getrennt ausgewiesen; sonst zählt der volle Preis |
| DDP | Alles inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer | − Nachlauf in der EU und − Einfuhrabgaben, jeweils nur bei getrenntem Ausweis |
Ein Rechenbeispiel mit fiktiven Werten macht es greifbar. Eine Bestellung kostet ab Werk 20 000 €. Verladung, Vorlauf zum Hafen und Exportabfertigung schlagen mit 400 € zu Buche, die Seefracht nach Hamburg mit 1 500 €, die Versicherung mit 60 €. Der Zollwert beträgt 21 960 € – gleichgültig, ob Sie EXW vereinbart und alle Posten selbst bezahlt haben, ob der Lieferant Ihnen 20 400 € „FOB Shenzhen“ berechnet und Sie 1 560 € für Fracht und Versicherung ergänzen, oder ob die Rechnung 21 960 € „CIF Hamburg“ lautet. Bei DAP bis zu Ihrem Lager stünde der Nachlauf von Hamburg zum Lager zusätzlich auf der Rechnung; ihn dürfen Sie nur dann aus dem Zollwert herausrechnen, wenn er dort als eigene Position steht.
Die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist noch einmal breiter: Sie umfasst den Zollwert, den Zoll sowie die Beförderungs- und Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet (§ 11 Abs. 3 UStG). Die typischen Fehler liegen weniger in der Formel als in der Rechnung des Lieferanten: Bei EXW wird der Warenpreis als Zollwert angemeldet und die Fracht vergessen; bei DAP fehlt der getrennte Ausweis des Nachlaufs, und der Zoll rechnet ihn mit.
Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer hängen von Warenart, Zolltarifnummer, Lieferbedingung und dem konkreten Kostennachweis ab. Dieser Artikel ordnet die Mechanik ein und ersetzt keine Zoll- oder Steuerberatung. Verbindlich sind der Unionszollkodex und die Auskünfte des Zolls.
Wie Sie aus dem Zollwert die tatsächlichen Abgaben berechnen – Zollsatz, Antidumpingzölle, Einfuhrumsatzsteuer und die Frage, was am Ende auf dem Bescheid steht –, ist Thema eines eigenen Artikels:
Welcher Incoterm passt zu Ihrem Import? Entscheidungshilfe
Es gibt keine Klausel, die für jede Bestellung richtig ist. Die Wahl hängt davon ab, wie viel Kontrolle Sie über den Transport wollen, ob Sie einen eigenen Spediteur in China haben, welcher Transportweg ansteht und ob der Lieferant überhaupt in der Lage ist, mehr als die Ware bereitzustellen. Die folgende Tabelle ordnet die typischen Situationen ein:
| Situation | Empfohlene Klausel | Warum |
|---|---|---|
| Muster, Ersatzteile, erste Testbestellung per Express | DAP oder DDP | Geringer Warenwert, Geschwindigkeit zählt; der entgangene Vorsteuerabzug bei DDP ist überschaubar |
| Regelmäßige Container mit eigenem Spediteur | FCA oder FOB | Sie kontrollieren Frachtpreis und Reederei; die Ausfuhr bleibt beim Lieferanten. FCA ist bei Containern die sauberere Klausel |
| Lieferant bietet nur EXW an | FCA verhandeln | Die Ausfuhranmeldung läuft ohnehin über den Lieferanten; EXW lässt nur den Übergabepunkt im Unklaren |
| Transport per Bahn, LKW oder Luftfracht | FCA, CPT/CIP oder DAP | FOB und CIF gelten nur für den Seeweg |
| Zahlung per Akkreditiv | FOB oder CIF – oder FCA mit On-Board-Vermerk | Die Bank verlangt ein Bordkonnossement; seit Incoterms® 2020 auch bei FCA vereinbar |
| Ware von mehreren Fabriken in einem Container | FCA Konsolidierungslager | Jeder Lieferant übergibt exportabgefertigt an einen Punkt; ein Hauptlauf, eine Zollanmeldung |
| Kein eigener Prozess für die Einfuhr, aber Vorsteuerabzug wichtig | DAP | Transport bis zur Tür durch den Lieferanten, Einfuhr trotzdem auf Ihren Namen |
Ein Muster, das sich in vielen Projekten wiederholt: Die erste Bestellung läuft DAP oder DDP, weil das Volumen klein ist und der Prozess noch nicht steht. Sobald regelmäßig Paletten oder Container kommen, lohnt der Wechsel auf FCA oder FOB mit eigenem Spediteur – der Frachtpreis wird verhandelbar, die Einfuhr läuft über die eigene EORI-Nummer, und bei mehreren Lieferanten lässt sich die Ware in einem Lager in China konsolidieren, statt jede Fabrik einzeln zu verschiffen.
Eva Solutions rechnet Ihr Angebot je Klausel bis zur Lieferung durch – Warenwert, Vorlauf, Local Charges, Fracht, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer – und sagt Ihnen, welche Lieferbedingung Sie mit dem Lieferanten vereinbaren sollten, bevor Sie bestellen.
Klausel richtig formulieren: Ort, Punkt, Regelwerk
Eine Incoterms-Klausel ist nur so präzise wie der Ort, der dahintersteht. Schreiben Sie in Vertrag, Auftragsbestätigung und Handelsrechnung immer die Kurzform, den möglichst genauen Ort und die Fassung: „FCA Ningbo, Beilun Terminal, Incoterms® 2020“ oder „DAP Musterstraße 1, 44787 Bochum, Incoterms® 2020“. Bei den F-Klauseln benennt der Ort den Punkt, an dem das Risiko übergeht; bei den D-Klauseln den Punkt, bis zu dem der Verkäufer die Kosten trägt – ein „DAP Deutschland“ lässt offen, ob das Hamburg oder Ihr Lager ist.
Vermeiden Sie Mischformen, die im Handel mit China immer wieder auftauchen: „FOB ab Werk“, „FOB Flughafen“, „CIF Bochum“ (CIF endet im Hafen, nicht am Lager) oder das seit Incoterms 2010 gestrichene „DDU“. Und achten Sie darauf, dass die Lieferbedingung auf der Handelsrechnung steht – der Zoll braucht sie, um zu prüfen, welche Kosten zum Zollwert gehören.
Häufige Fragen zu FOB, EXW und Co.
Was bedeutet Lieferung FOB?
FOB (Free on Board, frei an Bord) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware exportabgefertigt an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im Abgangshafen liefert. Ab diesem Moment trägt der Käufer Kosten und Risiko: Seefracht, Versicherung, Einfuhr in Deutschland. FOB gilt nur für den See- und Binnenschiffstransport und muss mit einem konkreten Hafen vereinbart werden, etwa „FOB Shanghai, Incoterms® 2020“.
Wer zahlt die Fracht bei FOB?
Die Seefracht ab Abgangshafen zahlt bei FOB der Käufer. Der Verkäufer trägt alle Kosten bis an Bord: Verladung im Werk, Inlandstransport zum Hafen, chinesische Ausfuhranmeldung und nach dem Regelwerk auch die Umschlagsgebühren im Abgangshafen. Ob der FOB-Preis des Lieferanten diese Local Charges tatsächlich enthält, sollten Sie vor der Bestellung schriftlich klären.
Was ist der Unterschied zwischen FOB und EXW?
Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware nur in seinem Werk bereit – unverladen und ohne Exportabfertigung; der Käufer organisiert und bezahlt alles ab dort. Bei FOB liefert der Verkäufer exportabgefertigt an Bord des Schiffs im Abgangshafen und trägt Verladung, Vorlauf und Ausfuhr. Der EXW-Preis ist deshalb niedriger, die Gesamtkosten bis Deutschland sind es meist nicht.
Wer trägt bei EXW die Kosten?
Bei EXW trägt der Käufer sämtliche Kosten ab Werk: Verladung, Inlandstransport in China, Ausfuhranmeldung, Hafen- oder Terminalgebühren, Hauptfracht, Versicherung, Einfuhranmeldung, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Der Verkäufer muss die Ware lediglich zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstellen.
Warum ist FCA besser als EXW?
FCA verpflichtet den Verkäufer, die Ware exportabgefertigt an den vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben – und auf dem eigenen Gelände auch zu verladen. Beim Import aus China ist das entscheidend, weil ein deutscher Käufer die chinesische Ausfuhranmeldung nicht selbst abgeben kann: EXW legt ihm eine Pflicht auf, die er gar nicht erfüllen kann. FCA lässt ihm die Kontrolle über den Hauptlauf und regelt Verladung, Ausfuhr und Übergabepunkt eindeutig.
Was ist besser, CIF oder FOB?
Für den gewerblichen Importeur ist FOB in der Regel die bessere Wahl. Das Risiko geht bei beiden Klauseln am selben Punkt über – an Bord im Abgangshafen –, aber bei FOB wählen Sie Spediteur und Reederei selbst und kennen den Frachtpreis. Bei CIF bestimmt der Verkäufer den Transport; niedrige Frachtraten werden häufig durch hohe Gebühren des Partneragenten im Bestimmungshafen ausgeglichen, und die CIF-Versicherung deckt nur das Minimum (Institute Cargo Clauses C). CIF ist sinnvoll, wenn Sie keinen eigenen Spediteur haben und die Gesamtkosten vorab schriftlich fixiert sind.
Wer zahlt bei DAP den Zoll?
Bei DAP zahlt der Käufer den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer. Der Verkäufer liefert die Ware bis zum benannten Bestimmungsort und trägt Transportkosten und Risiko bis dorthin, die Einfuhranmeldung bleibt aber Sache des Käufers. Das ist für deutsche Importeure von Vorteil: Die Einfuhr läuft über die eigene EORI-Nummer, und die Einfuhrumsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden – anders als bei DDP.
Ist DAP das Gleiche wie „frei Haus“?
„Frei Haus“ ist keine Incoterms-Klausel, sondern ein deutscher Handelsbegriff, der in der Regel „Fracht bis zur Adresse des Käufers bezahlt“ meint. Im Import aus Drittländern entspricht das am ehesten DAP: Der Verkäufer liefert bis zum benannten Ort, verzollt und versteuert aber nicht. Wer „frei Haus“ vereinbart, sollte das mit der genauen Klausel und dem Bestimmungsort präzisieren – sonst ist unklar, ob Entladung, Einfuhr und Abgaben eingeschlossen sind.
Muss bei FOB eine Transportversicherung abgeschlossen werden?
Nein, FOB verpflichtet keine der beiden Seiten zu einer Versicherung. Da das Risiko ab Verladung an Bord beim Käufer liegt, sollte er die Seefracht selbst versichern – üblich ist eine Police nach den Institute Cargo Clauses (A) auf den Warenwert zuzüglich Fracht. Nur CIF und CIP schreiben eine Versicherung durch den Verkäufer vor, CIF allerdings nur mit der Mindestdeckung der Clauses (C).
Kann man FOB auch für Luftfracht oder Bahnfracht vereinbaren?
Nach den Incoterms® 2020 nicht: FAS, FOB, CFR und CIF sind ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport vorgesehen, weil der Gefahrübergang „an Bord des Schiffs“ bei Flugzeug, Zug oder LKW keinen Sinn ergibt. Für Luftfracht, Bahnfracht und LKW-Transport aus China verwenden Sie FCA (Übergabe am Terminal oder beim Spediteur), CPT/CIP (Verkäufer zahlt die Fracht) oder DAP (Lieferung bis zum Bestimmungsort). Ein „FOB Flughafen“ im Vertrag ist nicht definiert und im Streitfall wertlos.
Was bedeutet „FOB Ningbo“ auf der Rechnung des Lieferanten?
Der Lieferant liefert die Ware exportabgefertigt an Bord des Schiffs im Hafen Ningbo; ab dort tragen Sie Fracht, Versicherung und Risiko. Der Ort hinter der Klausel ist der Abgangshafen, nicht das Ziel. Für die Zollanmeldung in Deutschland bedeutet das: Zum Rechnungsbetrag müssen Seefracht und Versicherung bis zum EU-Hafen hinzugerechnet werden, damit der Zollwert stimmt. Fehlt der Zusatz „Incoterms® 2020“, sollten Sie ihn nachtragen lassen.
Welcher Incoterm ist beim Import aus China am günstigsten?
Der niedrigste Angebotspreis steht bei EXW, die niedrigsten Gesamtkosten liegen meist bei FCA oder FOB. Der Lieferant wickelt Verladung, Vorlauf und Ausfuhr dank seiner Mengen und Partnerbeziehungen günstiger ab als ein einzeln beauftragter Spediteur – und den Hauptlauf verhandeln Sie bei FCA und FOB selbst. CIF, DAP und DDP sind bequemer, enthalten aber Fracht- und Abwicklungskosten, die der Verkäufer kalkuliert. Vergleichen Sie Angebote deshalb nie nach Klausel, sondern nach den Gesamtkosten bis zu Ihrem Lager.
Worauf es bei der Lieferbedingung beim China-Import wirklich ankommt
Die Klausel im Angebot ist keine Formalie, sondern die erste Kostenentscheidung des Projekts. EXW sieht am günstigsten aus und ist es selten – die fehlenden Posten kommen später dazu, und die chinesische Ausfuhr läuft ohnehin über den Lieferanten; FCA regelt dasselbe sauber. FOB bleibt der Standard im Seehandel und gibt Ihnen die Kontrolle über den Hauptlauf, verlangt aber einen klar benannten Hafen und eine ehrliche Antwort auf die Frage, was der FOB-Preis abdeckt. CIF und CFR verschieben nur Kosten, nicht das Risiko. DAP bringt die Ware bis zur Tür und lässt die Einfuhr in Ihrer Hand; DDP nimmt Ihnen auch die Einfuhr ab – und mit ihr regelmäßig den Vorsteuerabzug.
Der Zollwert ändert sich durch die Klausel nicht, nur die Rechenarbeit in der Anmeldung. Wer die Lieferbedingung bewusst wählt, sie mit Ort und Regelwerk in Vertrag und Rechnung schreibt und die Gesamtkosten je Klausel vor der Bestellung durchrechnet, hat die meisten Überraschungen zwischen Fabrik und Lager bereits ausgeschlossen. Wenn Sie ein konkretes Angebot aus China auf dem Tisch haben und nicht sicher sind, welche Klausel Sie vereinbaren sollten, rechnet Eva Solutions das Angebot mit Ihnen bis zur Lieferung durch – über das Anfrageformular oder im direkten Gespräch.
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