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Einfuhrumsatzsteuer beim Import aus China: Berechnung, Sätze und Vorsteuerabzug

Einfuhrumsatzsteuer beim Import aus China: Bemessungsgrundlage, 19 und 7 Prozent, Rechenbeispiel, Vorsteuerabzug und die DDP-Falle für Importeure.

Einfuhrumsatzsteuer beim Import aus China: Berechnung, Sätze und Vorsteuerabzug
Inhalt
  1. Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Umsatzsteuer: was der Unterschied für Ihre Kalkulation bedeutet
  2. Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?
  3. Einfuhrumsatzsteuer berechnen: die Bemessungsgrundlage Schritt für Schritt
  4. Wann entsteht die Einfuhrumsatzsteuer und wo wird sie bezahlt?
  5. Vorsteuerabzug: wie Sie die Einfuhrumsatzsteuer zurückholen
  6. DDP-Lieferung aus China: die häufigste Falle beim Vorsteuerabzug
  7. Amazon FBA: wer ist Einführer, wenn die Ware direkt ins Lager geht?
  8. Einfuhr über Rotterdam oder Antwerpen: Verlagerung der Einfuhrumsatzsteuer
  9. Häufige Fehler bei der Einfuhrumsatzsteuer
  10. Häufige Fragen zur Einfuhrumsatzsteuer beim Import aus China
  11. Was Importeure bei der Einfuhrumsatzsteuer konkret einplanen sollten

Auf dem Abgabenbescheid für eine Lieferung aus China ist die Einfuhrumsatzsteuer fast immer der größte Posten — meist ein Vielfaches des Zolls. Für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ist sie trotzdem kein Kostenblock, sondern eine Frage der Liquidität: Sie zahlen bei der Einfuhr und holen sich den Betrag über die Umsatzsteuervoranmeldung zurück.

Teuer wird die Einfuhrumsatzsteuer erst dort, wo dieser Rückweg versperrt ist. Liefert der chinesische Hersteller DDP und tritt selbst als Einführer auf, steckt die Steuer im Preis, ohne dass Sie sie abziehen können. Solche Konstruktionen fallen selten beim Wareneingang auf, sondern erst beim Jahresabschluss.

Dieser Artikel zeigt, wie die Bemessungsgrundlage zustande kommt, welche Sätze gelten, wann und wo gezahlt wird, wie Sie den Vorsteuerabzug absichern — und an welchen Stellen Importeure ihn regelmäßig verlieren.

Auf einen Blick
  • Der Satz beträgt 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent für die Waren der Anlage 2 zum UStG.
  • Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll, etwaiger Verbrauchsteuer und der Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (§ 11 UStG).
  • Im gewerblichen Import gibt es keine Freigrenze: Die Steuer entsteht unabhängig vom Warenwert.
  • Erhoben wird die Steuer von der Zollverwaltung, zurückgeholt wird sie beim Finanzamt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG).
  • Nachweis für den Vorsteuerabzug ist der Einfuhrabgabenbescheid beziehungsweise der elektronische ATLAS-Beleg.
  • Wer nicht selbst als Einführer anmeldet — typischer Fall: DDP-Lieferung ab China —, verliert den Vorsteuerabzug.

Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Umsatzsteuer: was der Unterschied für Ihre Kalkulation bedeutet

Die Einfuhrumsatzsteuer ist keine zusätzliche Zollabgabe, sondern das Gegenstück zur inländischen Umsatzsteuer. Sie sorgt dafür, dass eine Ware aus einem Drittland dieselbe Steuerlast trägt wie eine Ware, die in Deutschland gekauft wird. Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG: Die Einfuhr von Gegenständen im Inland ist ein steuerbarer Vorgang, unabhängig davon, ob ein Kaufvertrag dahintersteht.

Für die Kalkulation ist der Unterschied zwischen den beiden Abgaben entscheidend, weil sie sich völlig unterschiedlich verhalten:

  • Der Zoll bleibt. Er wird Teil Ihrer Anschaffungskosten und drückt unmittelbar auf die Marge. Rückholen lässt er sich nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer nachträglichen Erstattung wegen falscher Einreihung.
  • Die Einfuhrumsatzsteuer geht zurück, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und die Ware für Ihr Unternehmen einführen. Sie belastet nicht die Marge, sondern das Konto — zwischen Zahlung und Erstattung liegen je nach Voranmeldungsrhythmus mehrere Wochen.

Beide Abgaben erhebt dieselbe Stelle: die Zollverwaltung. Das führt regelmäßig zu Verwirrung, weil die Einfuhrumsatzsteuer eine Steuer des Umsatzsteuerrechts ist, aber nach den Vorschriften für Zölle erhoben wird (§ 21 Abs. 2 UStG). Praktisch heißt das: Fristen, Bescheide und Verfahren richten sich nach dem Zollrecht, der Vorsteuerabzug dagegen nach dem Umsatzsteuerrecht — und damit nach dem Finanzamt.

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Der Steuersatz entspricht dem inländischen Umsatzsteuersatz: 19 Prozent im Regelfall, 7 Prozent für die in Anlage 2 zum UStG aufgeführten Gegenstände. Die Ware entscheidet, nicht das Herkunftsland — für eine Sendung aus China gilt derselbe Satz wie für dieselbe Ware aus Polen.

Warengruppe (typisch im China-Handel) Satz
Elektronik, Maschinen, Werkzeuge, Beleuchtung 19 %
Möbel, Textilien, Schuhe, Spielzeug, Haushaltswaren 19 %
Gedruckte Bücher, Broschüren, Kataloge 7 %
Die meisten Lebensmittel, Gewürze, Röstkaffee 7 %
Bestimmte medizinische Hilfsmittel und Körperersatzstücke 7 %

Die Übersicht dient der Orientierung. Maßgeblich ist die konkrete Position in Anlage 2 zum UStG, und die folgt der Zolltarifnummer Ihrer Ware. Eine Variante in einer anderen Unterposition fällt steuerlich unter einen anderen Satz — beim ermäßigten Satz lohnt die Prüfung im Einzelfall.

Einfuhrumsatzsteuer berechnen: die Bemessungsgrundlage Schritt für Schritt

Die Bemessungsgrundlage ist nicht der Rechnungsbetrag Ihres Lieferanten. Sie entsteht in drei Schritten, und in jedem davon kommen Beträge hinzu, die auf der Handelsrechnung nicht stehen.

Schritt 1: Zollwert — vom FOB-Preis zum CIF-Wert

Ausgangspunkt ist der Zollwert. In aller Regel ist das der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte Preis für die Ware, zuzüglich Fracht und Transportversicherung bis zur EU-Außengrenze.

Für China-Importe ist das der entscheidende Punkt, weil die weitaus meisten Angebote FOB kalkuliert sind: FOB Shanghai deckt nur die Kosten bis zur Verladung im Ausgangshafen. Seefracht, Zuschläge und Versicherung bis Hamburg oder Rotterdam rechnen Sie hinzu, um den Zollwert zu erhalten. Wer den FOB-Betrag ungeprüft als Bemessungsgrundlage übernimmt, rechnet zu niedrig — und zwar bei Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gleichzeitig. Liefert Ihr Lieferant CIF, ist der Zollwert dagegen bereits weitgehend erreicht.

Schritt 2: Was neben dem Zollwert noch in die Bemessungsgrundlage gehört

§ 11 UStG verlangt mehr als den Zollwert. Hinzuzurechnen sind:

  • der Zollbetrag selbst — die Einfuhrumsatzsteuer wird also auf den Zoll mitberechnet;
  • Verbrauchsteuern, soweit die Ware ihnen unterliegt: bei Röstkaffee etwa die Kaffeesteuer;
  • die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet, soweit sie nicht schon im Zollwert stecken. Ist im Frachtvertrag ein Ort im Inland vereinbart — Ihr Lager oder ein Fulfillment-Center —, gehört auch der Vor- und Nachlauf ab dem Hafen dazu.

Der letzte Punkt wird häufig übersehen. Er erklärt, warum die Einfuhrumsatzsteuer auf dem Bescheid höher ausfällt, als eine Rechnung mit „Warenwert plus Fracht bis Hamburg mal 19 Prozent“ vermuten lässt. Für den Vorsteuerabzug ist das folgenlos, für eine Liquiditätsplanung nicht.

Schritt 3: Rechenbeispiel — ein 20-Fuß-Container T-Shirts aus Shanghai

Angenommen, Sie kaufen Baumwoll-T-Shirts FOB Shanghai und lassen sie per Seefracht nach Hamburg und weiter in Ihr Lager transportieren. Die Ware fällt unter die Position 6109 10 mit einem Zollsatz von 12 Prozent.

Position Betrag
Warenwert FOB Shanghai 24.000,00 €
Seefracht und Zuschläge bis Hamburg 2.400,00 €
Transportversicherung 160,00 €
Zollwert (CIF Hamburg) 26.560,00 €
Zoll 12 % auf den Zollwert 3.187,20 €
Nachlauf Hamburg – Lager (im Frachtvertrag vereinbart) 640,00 €
Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer 30.387,20 €
Einfuhrumsatzsteuer 19 % 5.773,57 €
Einfuhrabgaben insgesamt 8.960,77 €

Endgültig belastet Sie von diesen 8.960,77 Euro nur der Zoll mit 3.187,20 Euro. Die 5.773,57 Euro Einfuhrumsatzsteuer holen Sie über die Voranmeldung zurück — vorausgesetzt, Sie sind selbst Einführer und haben den Bescheid. Genau daran scheitert es in der Praxis häufiger, als es sollte.

Lösung

Eva Solutions LTD rechnet Ihr Vorhaben vor der Bestellung durch: Warenwert, Fracht, Zollsatz nach Einreihung, Einfuhrumsatzsteuer und Nebenkosten bis zur Lieferung. Sie sehen, welcher Betrag Marge kostet und welcher nur Liquidität bindet.

Wie der Zollsatz zustande kommt, welche Rolle Antidumpingzölle spielen und wie sich der Zollwert bei anderen Lieferbedingungen verschiebt, ist ein Thema für sich. Das erläutert ein eigener Beitrag mit Rechenbeispielen.

Wann entsteht die Einfuhrumsatzsteuer und wo wird sie bezahlt?

Die Steuer entsteht mit der Annahme der Zollanmeldung durch die Zollverwaltung — nicht beim Kauf, nicht beim Auslaufen des Schiffs und nicht beim Wareneingang in Ihrem Lager. Die Anmeldung läuft elektronisch über ATLAS, das System der deutschen Zollverwaltung. Der Bescheid über die Einfuhrabgaben kommt aus demselben System.

Empfänger der Zahlung ist die Bundeszollverwaltung, nicht das Finanzamt. Gezahlt wird also an eine Behörde, zurückgeholt wird bei einer anderen. In der Praxis sehen viele Importeure die Zollkasse nie, weil Spedition oder Zollagent die Abgaben verauslagen und weiterberechnen. Die Einfuhrumsatzsteuer taucht dann als Position auf einer Speditionsrechnung auf — was regelmäßig zu dem Fehler führt, sie wie eine normale Rechnungsumsatzsteuer zu behandeln.

Hinweis

Die Einfuhrumsatzsteuer auf der Speditionsrechnung ist kein Vorsteuerbetrag aus einer Leistung des Spediteurs. Abziehbar ist sie als entstandene Einfuhrumsatzsteuer und nur mit dem zollamtlichen Beleg — nicht auf Basis der Weiterbelastung. Verbucht man sie als gewöhnliche Vorsteuer, fällt das spätestens in der Betriebsprüfung auf.

Gibt es eine Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer?

Für Handelsware nicht. Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht unabhängig vom Warenwert; eine Wertgrenze, unterhalb derer eine gewerbliche Sendung steuerfrei bliebe, existiert nicht.

Die Grenzen, die in Suchergebnissen und Ratgebern kursieren, betreffen etwas anderes: den Fernabsatz an Endkunden. Die frühere 22-Euro-Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer ist bereits zum 1. Juli 2021 entfallen. Die Zollfreigrenze von 150 Euro gilt seit dem 1. Juli 2026 ebenfalls nicht mehr — an ihre Stelle ist eine pauschale Einfuhrabgabe von 3 Euro je Warenkategorie für Fernverkaufssendungen bis 150 Euro getreten, angelegt als Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028. Auf die Einfuhrumsatzsteuer wirkt sich das nicht aus, und für Container- oder Palettensendungen im B2B-Geschäft spielt die Regelung ohnehin keine Rolle.

Zahlungsaufschub: die Einfuhrumsatzsteuer später zahlen

Ohne besondere Bewilligung werden die Einfuhrabgaben kurz nach der Mitteilung fällig — bei laufendem Importgeschäft bedeutet das eine Zahlung je Sendung. Wer regelmäßig einführt, beantragt deshalb bei der Zollverwaltung einen Zahlungsaufschub. Die Abgaben werden dann nicht einzeln erhoben, sondern gesammelt zu einem Stichtag im Folgemonat.

Für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gelten dabei unterschiedliche Fälligkeiten, und der Unterschied ist erheblich:

  • Zoll und Einfuhrverbrauchsteuern werden spätestens am 16. des auf die Einfuhr folgenden Monats fällig.
  • Die Einfuhrumsatzsteuer ist abweichend davon erst am 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats fällig (§ 21 Abs. 3a UStG).

Eine Einfuhr im Januar wird bei der Steuer also erst Ende März belastet. Der Vorsteuerabzug greift zu diesem Zeitpunkt längst — bei monatlicher Voranmeldung ist das Geld zurück, bevor es überhaupt abfließt. Damit verschwindet die Vorfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer in vielen Konstellationen vollständig.

Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: Wer die Einfuhrumsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abziehen kann, erhält den Aufschub für diesen Teil ohne Sicherheitsleistung (§ 21 Abs. 3 UStG) — für den Zoll bleibt sie erforderlich. Bewilligt wird der Zahlungsaufschub vom zuständigen Hauptzollamt.

In der Praxis läuft die Abwicklung häufig über das Aufschubkonto der Spedition. Das ist bequem, verschenkt aber den Zinsvorteil an den Dienstleister und macht Sie bei den Belegen von ihm abhängig. Ab einem regelmäßigen Sendungsaufkommen lohnt der Blick auf ein eigenes Konto.

Vorsteuerabzug: wie Sie die Einfuhrumsatzsteuer zurückholen

Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG. Abziehbar ist die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt worden sind. Zwei Punkte daraus werden in der Praxis unterschätzt.

Erstens: „entstanden“, nicht „bezahlt“. Der Abzug hängt am Entstehen der Steuer, nicht am Zahlungszeitpunkt. Wer mit Zahlungsaufschub arbeitet, kann den Vorsteuerabzug also bereits geltend machen, bevor die Abgaben abgebucht sind.

Zweitens: „für das Unternehmen eingeführt“. Abzugsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über die Ware hat. Nicht abzugsberechtigt ist, wer die Steuer lediglich wirtschaftlich trägt, weil sie ihm jemand weiterberechnet. An dieser Unterscheidung hängt der gesamte DDP-Komplex im nächsten Abschnitt.

Nachweis ist der zollamtliche Beleg — der Einfuhrabgabenbescheid oder, im ATLAS-Verfahren, der elektronische beziehungsweise ausgedruckte Ersatzbeleg. Eine Speditionsrechnung reicht dafür nicht aus. Tragen Sie den Betrag in der Umsatzsteuervoranmeldung in die eigene Zeile für die entstandene Einfuhrumsatzsteuer ein, nicht unter die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmer.

Buchhalterisch laufen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auseinander: Der Zoll gehört zu den Anschaffungsnebenkosten der Ware, die Einfuhrumsatzsteuer auf ein eigenes Vorsteuerkonto. In den Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 gibt es dafür jeweils ein gesondertes Konto für bezahlte Einfuhrumsatzsteuer — verwechselt man es mit dem allgemeinen Vorsteuerkonto, stimmt die Voranmeldung nicht mehr mit der Buchführung überein.

Kein Vorsteuerabzug besteht für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Sie zahlen die Einfuhrumsatzsteuer wie jeder andere Importeur, können sie aber nicht zurückholen — für sie ist die Steuer ein echter Kostenblock und gehört in die Kalkulation. Dasselbe gilt, soweit die eingeführte Ware für steuerfreie Ausgangsumsätze ohne Vorsteuerabzug verwendet wird.

Hinweis

Die Angaben geben den Stand August 2026 wieder. Steuer- und Zollrecht ändern sich laufend, und die Beurteilung hängt am Einzelfall — dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Zollberatung. Klären Sie die Behandlung Ihrer Einfuhren mit Ihrem Steuerberater und prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Zollverwaltung.

DDP-Lieferung aus China: die häufigste Falle beim Vorsteuerabzug

DDP klingt bequem: Der chinesische Lieferant nennt einen Preis frei Haus, verzollt und versteuert. Kein Aufwand, keine Zollanmeldung, eine einzige Rechnung. Genau darin liegt das Problem.

Bei einer echten DDP-Lieferung tritt der Verkäufer als Einführer auf. Die Zollanmeldung läuft über seine EORI-Nummer oder über die eines Vertreters, der für ihn handelt. Damit ist er Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer — und der Einfuhrabgabenbescheid lautet auf ihn. Sie erhalten eine Rechnung, in der die Steuer im Preis steckt, aber keinen Beleg, der Ihren Vorsteuerabzug trägt. Die Verfügungsmacht über die Ware haben Sie im Zeitpunkt der Einfuhr ebenfalls nicht.

Im Rechenbeispiel oben wären das 5.773,57 Euro, die nicht zurückkommen, sondern in den Anschaffungskosten verschwinden — bei jeder Sendung erneut. Auffällig ist das nicht: Die Rechnung des Lieferanten sieht sauber aus, der Preis wirkt konkurrenzfähig, und die Steuer taucht als Position nirgends auf.

Drei Wege führen aus der Situation:

  • Auf DAP umstellen. Der Lieferant liefert bis zum vereinbarten Ort, die Einfuhr melden Sie selbst an. Kosten und Risiko bis zur Grenze bleiben beim Verkäufer, der Bescheid läuft auf Ihre EORI-Nummer.
  • DDP behalten, aber selbst anmelden lassen. Vereinbaren Sie vertraglich, dass die Einfuhr in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung angemeldet wird — in direkter Vertretung durch Ihren Dienstleister. Sie bleiben Anmelder, der Lieferant trägt weiterhin die Kosten.
  • Nachweise einfordern. Wenn Sie DDP unverändert lassen, verlangen Sie den Abgabenbescheid und prüfen Sie, auf wessen EORI-Nummer angemeldet wurde. Lautet er nicht auf Sie, kalkulieren Sie die Einfuhrumsatzsteuer als Kosten ein — und vergleichen Sie das Angebot erst dann mit einem FOB-Preis.
Lösung

Eva Solutions meldet Ihre Einfuhren in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung an. Sie bleiben Anmelder, der Abgabenbescheid läuft auf Ihre EORI-Nummer — und der Vorsteuerabzug bleibt bei Ihnen, auch wenn der Lieferant die Fracht organisiert.

Amazon FBA: wer ist Einführer, wenn die Ware direkt ins Lager geht?

Bei Direktlieferungen aus China in ein FBA-Fulfillment-Center ist die Frage nach dem Einführer besonders leicht zu übersehen, weil niemand die Ware je in die Hand bekommt. Amazon tritt grundsätzlich nicht als Importeur auf — nach den eigenen Vorgaben für keine FBA-Sendung, unabhängig von Größe, Wert und Herkunft. Das Feld für den Importer of Record darf in der Anmeldung trotzdem nicht leer bleiben; sonst wird die Sendung abgelehnt und zurückgeschickt. Als Warenempfänger darf das Logistikzentrum genannt werden, aber nur mit dem Zusatz „c/o FBA“ hinter Ihrem Firmennamen.

Einführer sind und bleiben Sie als Verkäufer. Praktisch bedeutet das dreierlei: Die Anmeldung läuft über Ihre EORI-Nummer, der Abgabenbescheid muss bei Ihnen ankommen und nicht beim Spediteur, und die Lieferadresse des FBA-Lagers ändert nichts an Ihrer Stellung. Wechseln Sie den Dienstleister, holen Sie die Belege vergangener Einfuhren rechtzeitig ab — beim Vorsteuerabzug zählt der Bescheid, nicht die Erinnerung an die Zahlung.

Zwei weitere Punkte betreffen den Zeitplan: Die Ware braucht Anlieferfenster im Fulfillment-Center, und die Zollabfertigung liegt davor. Verzögert sich die Abfertigung, verfällt der Termin — mit Lagerkosten am Hafen, die niemand kalkuliert hat.

Lösung

Eva Solutions bereitet Ihre Ware in China FBA-gerecht vor — Kartonvorgaben, FNSKU-Etiketten, Polybags und Packlisten — und stimmt Zollabfertigung und Anlieferfenster aufeinander ab.

Einfuhr über Rotterdam oder Antwerpen: Verlagerung der Einfuhrumsatzsteuer

Ein Teil der Container aus China läuft ohnehin über Rotterdam oder Antwerpen. Die Niederlande und Belgien kennen ein Verfahren, das es in Deutschland so nicht gibt: Bei der Einfuhr wird die Steuer nicht sofort erhoben. Stattdessen meldet der Importeur sie in seiner Umsatzsteuererklärung an und zieht sie dort im selben Zug als Vorsteuer ab. Es fließt kein Geld — die Vorfinanzierung entfällt vollständig.

Voraussetzung ist eine entsprechende Bewilligung im Einfuhrland und, für ausländische Unternehmen ohne dortige Niederlassung, in der Regel ein Fiskalvertreter. Der übernimmt die umsatzsteuerlichen Pflichten vor Ort und verlangt dafür eine laufende Vergütung.

Ob sich das rechnet, ist eine reine Rechenaufgabe: Kosten des Fiskalvertreters und zusätzlicher Meldepflichten gegen den Zinsvorteil aus der nicht vorfinanzierten Steuer. Bei einzelnen Sendungen im Jahr lohnt sich der Aufwand selten, bei kontinuierlichem Containervolumen kann er sich tragen. Wer diesen Weg prüft, sollte ihn vor der ersten Einfuhr mit dem Steuerberater durchsprechen: Ist die Ware einmal zum freien Verkehr abgefertigt, lässt sich das Verfahren nicht rückwirkend ändern.

Häufige Fehler bei der Einfuhrumsatzsteuer

  • Der Zoll fehlt in der Bemessungsgrundlage. Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf Zollwert plus Zoll berechnet. Dieser Fehler steht sogar in Ratgebern großer Logistikanbieter und macht die Kalkulation um mehrere hundert Euro je Container zu günstig.
  • Der FOB-Preis wird als Zollwert übernommen. Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze gehören dazu — sonst sind Zoll und Steuer gleichermaßen zu niedrig angesetzt.
  • Vorsteuerabzug ohne Bescheid. Die Speditionsrechnung ist kein zollamtlicher Beleg. Ohne Bescheid oder ATLAS-Ersatzbeleg fehlt der Nachweis.
  • DDP ohne Prüfung, wer angemeldet hat. Der bequemste Incoterm ist der teuerste, wenn der Abgabenbescheid auf den Lieferanten lautet.
  • Falsche Einreihung. Eine zu hoch gegriffene Zolltarifnummer erhöht den Zoll und über ihn die Bemessungsgrundlage der Steuer — der Fehler wirkt doppelt.
  • Belege gehen beim Dienstleisterwechsel verloren. Bescheide gehören zu Ihren Unterlagen, nicht zu denen der Spedition. Fordern Sie sie laufend an, nicht erst zum Jahresabschluss.

Häufige Fragen zur Einfuhrumsatzsteuer beim Import aus China

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer beim Import aus China?

Sie beträgt 19 Prozent, für die Waren der Anlage 2 zum UStG — etwa Bücher und die meisten Lebensmittel — 7 Prozent. Das Herkunftsland spielt keine Rolle: Für eine Ware aus China gilt derselbe Satz wie für dieselbe Ware aus dem Inland. Bemessungsgrundlage ist nicht der Rechnungsbetrag, sondern der Zollwert zuzüglich Zoll und weiterer Beträge nach § 11 UStG.

Wer schuldet die Einfuhrumsatzsteuer?

Schuldner ist, wer die Ware zur Einfuhr anmeldet beziehungsweise in wessen Namen angemeldet wird — im gewerblichen Import also der Importeur, der unter seiner EORI-Nummer auftritt. Spedition oder Zollagent zahlen die Abgaben häufig aus, sind dadurch aber nicht Steuerschuldner: Sie verauslagen und berechnen weiter.

Wo wird die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt — beim Zoll oder beim Finanzamt?

Gezahlt wird an die Bundeszollverwaltung, die die Steuer zusammen mit dem Zoll erhebt. Das Finanzamt kommt erst beim Vorsteuerabzug ins Spiel: Dort wird der Betrag über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückgeholt. Zwei Behörden, zwei Verfahren — deshalb reicht die Zahlung allein nicht, es braucht auch den zollamtlichen Beleg.

Wann entsteht die Einfuhrumsatzsteuer?

Mit der Annahme der Zollanmeldung, nicht mit dem Kauf oder dem Wareneingang. Für den Vorsteuerabzug ist das der maßgebliche Zeitpunkt: Abziehbar ist die entstandene Steuer, auch wenn sie wegen eines Zahlungsaufschubs erst später abgebucht wird.

Gibt es eine Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer?

Für Handelsware nicht — die Steuer entsteht unabhängig vom Warenwert. Die alte 22-Euro-Freigrenze ist zum 1. Juli 2021 entfallen, und die Zollfreigrenze von 150 Euro gilt seit dem 1. Juli 2026 ebenfalls nicht mehr. Beide Regelungen betrafen ohnehin den Fernabsatz an Endkunden und nicht den gewerblichen Import in Paletten- oder Containermengen.

Wann bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer zurück?

Mit der Umsatzsteuervoranmeldung des Zeitraums, in dem die Steuer entstanden ist. Bei monatlicher Voranmeldung liegen zwischen Einfuhr und Erstattung typischerweise einige Wochen, bei vierteljährlicher deutlich mehr. Ein Zahlungsaufschub verkürzt diese Lücke, weil die Zahlung nach hinten rückt, der Abzug aber am Entstehungszeitpunkt hängt.

Welcher Beleg ist Nachweis für den Vorsteuerabzug?

Der zollamtliche Beleg: der Einfuhrabgabenbescheid oder im ATLAS-Verfahren der elektronische beziehungsweise ausgedruckte Ersatzbeleg. Eine Rechnung der Spedition, in der die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer weiterberechnet wird, genügt nicht — sie weist keine Steuer aus einer Leistung des Spediteurs aus.

Wer zahlt die Einfuhrumsatzsteuer bei einer DDP-Lieferung aus China?

Bei DDP trägt der Verkäufer die Einfuhrabgaben und tritt in der Regel selbst als Einführer auf. Für Sie als Käufer ist das der ungünstigste Fall: Die Steuer steckt im Preis, der Abgabenbescheid lautet auf den Lieferanten, und ein Vorsteuerabzug scheidet aus. Prüfen Sie vor der Bestellung, auf wessen EORI-Nummer angemeldet wird — oder vereinbaren Sie DAP und melden Sie selbst an.

Können Kleinunternehmer die Einfuhrumsatzsteuer abziehen?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG zahlen die Einfuhrumsatzsteuer wie jeder andere Importeur, sind aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Für sie ist die Steuer ein echter Kostenblock und gehört in die Preiskalkulation — bei 19 Prozent auf Zollwert plus Zoll verschiebt das die Marge erheblich.

Auf welches Konto wird die Einfuhrumsatzsteuer gebucht?

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer laufen getrennt: Der Zoll gehört als Anschaffungsnebenkosten zur Ware, die Einfuhrumsatzsteuer auf ein eigenes Vorsteuerkonto. SKR03 und SKR04 sehen dafür jeweils ein gesondertes Konto für bezahlte Einfuhrumsatzsteuer vor. Die genaue Kontonummer und die Behandlung im Einzelfall stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab.

Fällt die Einfuhrumsatzsteuer auch auf die Frachtkosten an?

Ja. Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze stecken bereits im Zollwert. Darüber hinaus gehören die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet in die Bemessungsgrundlage, soweit sie nicht schon im Zollwert enthalten sind — bei einer Lieferung bis ins Lager also auch der Nachlauf ab dem Hafen.

Wie heißt die Einfuhrumsatzsteuer auf Englisch?

Import VAT. In Angeboten und Frachtdokumenten chinesischer Lieferanten taucht daneben oft „import duties and taxes“ als Sammelposten auf — dahinter stecken Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Lassen Sie sich die Positionen getrennt ausweisen, sonst lässt sich weder der Zollanteil kalkulieren noch der abziehbare Teil bestimmen.

Was Importeure bei der Einfuhrumsatzsteuer konkret einplanen sollten

Für die Marge zählt der Zoll, für die Liquidität die Einfuhrumsatzsteuer. Wer beides in einen Topf wirft, kalkuliert entweder zu vorsichtig oder übersieht, dass jede Sendung mehrere tausend Euro für einige Wochen bindet. Zwei Stellschrauben verkürzen diese Bindung: ein Zahlungsaufschub bei der Zollverwaltung und eine monatliche statt vierteljährliche Voranmeldung.

Wichtiger als die Optimierung ist jedoch die Grundvoraussetzung: Der Abgabenbescheid muss auf Ihre EORI-Nummer lauten. Prüfen Sie bei jedem neuen Lieferanten und jedem neuen Dienstleister, wer als Anmelder auftritt — bei DDP-Angeboten aus China vor der Bestellung, nicht nach der ersten Lieferung. Alles andere lässt sich nachbessern, ein verlorener Vorsteuerabzug in aller Regel nicht.

Eva Solutions begleitet Importprojekte von der Kalkulation bis zur Auslieferung: Wir rechnen Landed Cost vor der Bestellung durch, melden Ihre Einfuhren in direkter Vertretung an und stellen sicher, dass die Abgabenbescheide bei Ihnen eingehen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Lieferkette den Vorsteuerabzug sichert, sehen wir uns die Konstellation gern an.

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